STEUERREFORM Dünne Mauer
Der Finanzminister und die zuständigen Obleute der Koalitionsfraktionen schworen einander Beistand. Gerhard Stoltenberg: »Die Quellensteuer müssen wir jetzt gegen alle Anfeindungen durchsetzen.«
Steuerreformer und Finanzfachleute aus Union und FDP wissen, welch schwere Aufgabe sie vor sich haben. Es geht längst nicht mehr um das »Geschrei der Verbände« (Stoltenberg) gegen eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte.
In vertraulichen Sitzungen wurde den Bonner Experten in den letzten Wochen immer klarer: Der Koalitionsbeschluß, 4,3 Milliarden Mark von den für die Steuerreform nötigen 18 Milliarden durch einen zehnprozentigen Abzug bei Zinserlösen aufzubringen, führt zu erheblichen Verwaltungskomplikationen.
Auch gibt es schwere juristische Bedenken. Kirchen und Gewerkschaften, Krebshilfe und Charitasverband, Banken und Kommunen werden eine Einheitsfront gegen die Steuerreformer bilden, sobald bekannt wird, welchen Beutezug Stoltenberg unter dem harmlosen Etikett »kleine Kapitalertragsteuer« tatsächlich plant.
Der Finanzminister hatte bislang schon Mühe, Parteifreunden und Liberalen die eigene Kehrtwende in Sachen
Quellensteuer zu verklaren. Im Wahlkampf 1983 hatte die SPDgestützt auf den Bundesrechnungshof - behauptet, die Eigner von Geldvermögen würden Jahr für Jahr fast ohne Risiko bis zu sieben Milliarden Mark Steuern hinterziehen, weil Ihnen durch den Banken-Erlaß Anonymität garantiert sei. Die Genossen verlangten damals, daß die Banken verpflichtet werden sollten, jede Zinsausschüttung an einen Kunden dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Stets stand Stoltenberg in der vordersten Reihe der Kämpfer gegen diese »sozialistische Neidsteuer«. Doch als er jetzt dringend Geld brauchte, um sein Lebenswerk, die Steuertarif-Reform, nicht durch allzu große Löcher im Bundeshaushalt zu gefährden, war alles Geschwätz von gestern vergessen.
Damit die im Prinzip gerechtfertigte Abschöpfung den alten Plänen der Sozis nicht zu sehr ähnelt, erfanden Stoltenberg und seine Helfer in den Fraktionen eine neue Form der Erhebung: Die Banken halten von allen Zinserträgen ihrer Kunden zehn Prozent zurück und über weisen den Betrag ohne Nennung des Steuerpflichtigen ans Finanzamt. Es soll nur eine Ausnahme gelten: Erträge von Sparbüchern mit gesetzlicher Kündigungsfrist werden vom Finanzminister nicht angetastet.
Die Methode scheint einfach zu sein. Aber in Wahrheit wird damit ein Steuerbastard geschaffen, der die Gesetzestechniker im Finanzministerium vor kaum lösbare Aufgaben stellt. Mit dem zehnprozentigen Zinsabschlag ist die Sache nämlich noch keineswegs erledigt. Im Auftrag Stoltenbergs sollen Banken und Sparkassen ihre Kunden mahnen, sämtliche Zinserträge in ihren Einkommensteuererklärungen anzugeben.
Über die anonym abgeführte Quellensteuer erhalten die Bankkunden eine Bescheinigung, damit ihnen dieser Abschlag später auf die insgesamt zu zahlenden Steuern angerechnet werden kann. Stoltenberg sieht in der Quellensteuer, deren Zahler dem Finanzamt unbekannt bleiben, wenn die Bescheinigung nicht der Steuererklärung beigefügt wird, eine »Mahnung zur Steuerehrlichkeit«.
Diese Stoltenberg-Sicht ist absurd. Jahrzehntelang hatte der Fiskus geduldet, daß Zinserträge fast risikolos am Finanzamt vorbeigeschleust wurden. Nun wird dem Steuerhinterzieher, der bisher kein schlechtes Gewissen hatte, erstmals anonym ein Teil des schwarzen Geldes weggenommen, und ausgerechnet das soll ihn veranlassen, steuerehrlich zu werden. Er soll also, obgleich weiterhin vor Entdeckung sicher, den Rest seiner Zinseinkünfte melden und - je nach Höhe seiner gesamten steuerpflichtigen Einkünfte - noch einmal 20, 30 oder 40 Prozent dem Fiskus geben.
Ein solches Verhalten ist für sich allein schon unwahrscheinlich genug. Doch kaum einer wird das illegale Steuersparen aufgeben, wenn die Umstände so bleiben, wie sie sind.
Wer nämlich unter Anleitung Stoltenbergs steuerehrlich werden will, muß dem Finanzamt zwangsläufig Auskunft über die Höhe seines Geldvermögens geben. Dieses Vermögen hat er aber in der Regel über Jahre angespart. Nach Recht und Gesetz wird der Finanzbeamte vom reuigen Steuerzahler verlangen, die in den vergangenen zehn Jahren hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Um diese Barriere wegzuräumen, fordern die Experten in Union und FDP, die Nachzahlungspflicht zu streichen oder drastisch zu verringern. FDP-Finanzobmann Hermann Otto Solms: »Die Nachversteuerung verhindert den Prozeß des Steuerehrlichwerdens.«
Aber Stoltenberg fürchtet den politischen Vorwurf, daß - ähnlich wie bei der Parteispendenaffäre - Groß-Hinterzieher auf Umwegen begnadigt werden sollen. »Damit kann ich mich nicht anfreunden«, zaudert der Minister.
Dies ist allerdings nur ein Scharmützel im Vergleich zu dem Kampf, der entbrennen wird, wenn der Quellensteuer-Zugriff in seinem ganzen Umfang bekannt wird. Bisher hat der Minister stets versichert, man habe keine zusätzliche Steuer beschlossen, sondern nur eine neue Erhebungsform gefunden. Für den Steuerehrlichen ändere sich gar nichts, nur der Steuersünder sei betroffen. Das ist gleich zweifach falsch. Der Zinsertrag bei langfristigen Lebensversicherungen war bislang steuerfrei, künftig soll er versteuert werden. Und neben den Versicherten werden auch andere Gruppen erstmals zahlen müssen. Gemeinnützige Organisationen wie etwa die Kirchen, die Parteien, die Gewerkschaften, die Krankenkassen, Stiftungen oder der »Feuerwehrfonds« der Banken und Sparkassen haben ihr Geld häufig festverzinslich angelegt. Das gleiche gilt für Gemeinden, Rundfunkanstalten, Rentenversicherungsträger, ja auch für die Bundesbank.
All diese Institutionen konnten bislang den vollen Zinsertrag ohne jede Abgabe an den Fiskus für ihre mehr oder weniger wohltätigen Aktivitäten verwenden. Sie brauchten keine Einkommensteuer (bei juristischen Personen Körperschaftsteuer genannt) zu zahlen, also auch keine Steuer auf Zinseinkünfte.
Durch die Quellensteuer werden diese Gruppen mit erheblicher Lobby-Kraft nun erstmals um zehn Prozent ihrer Zinserträge gebracht. Die Betroffenen haben es zum Teil nur noch nicht gemerkt, oder sie wiegen sich in der Hoffnung, die anonym einbehaltene Quellensteuer werde ihnen auf Antrag erstattet.
Doch das ist nicht geplant. »Im Prinzip«, räumt der Liberale Solms ein, »sollen die alle der Quellensteuer unterworfen werden«, das heißt, erstmals besteuert werden.
Das hätte Folgen für viele Bürger. Der VW-Stiftung würden zehn Prozent ihrer Mittel für Stipendien und Forschungsaufträge fehlen, Kirchen müßten Altenheime schließen, Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. AOK-Vorstandsvorsitzender Wilhelm Heitzer: »Das wäre eine beitragssteigernde Maßnahme.« Einwände der Ministerialbeamten, dem
zu erwartenden Aufstand würden die Regierungspolitiker nicht gewachsen sein, wischte Solms kühn beiseite: »Die politische Tragweite der Beschlüsse ist unser Problem.« Auch Stoltenberg will keine Ausnahmen zulassen.
Die Herren pfeifen im Walde, um sich Mut zu machen. Sie wissen, daß die Finanzierung der Steuerreform zusammenbricht, wenn sie zulassen, daß ein großer Brocken aus der ohnehin dünnen Stützmauer herausgebrochen wird.
Wenn allein die »Organisationen ohne Erwerbscharakter« - das sind die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen - sich eine Sonderrolle erkämpfen könnten, fehlten Stoltenberg bereits 430 Millionen Mark. Ein solcher Einbruch würde die Kräfte anderer Lobbyisten vervielfältigen. Schlimmer noch. Wenn die Quellensteuer nicht allgemein durchzusetzen ist, wird ein verhängnisvoller Mechanismus in Gang gesetzt. Dann glaubt niemand mehr an ein Aufkommen von 4,3 Milliarden Mark - an einen Betrag, den sozialdemokratische Fachleute und Banker ohnehin als politische Wunschmarke und nicht als realistisches Ziel ansehen.
Je mehr aber die Zweifel an der Ertragskraft der Quellensteuer wachsen, desto stärker nimmt auch der Argwohn zu, der zehnprozentige Abgabesatz sei nur der Anfang eines langen Weges. Über eine Erhöhung der Quellen-Abzüge auf 25 Prozent werde dieser Weg letztlich doch zu namentlichen Kontrollmitteilungen an die Finanzämter führen.
Wenn aber bei Aufsteigern, Mittelständlern und Managern Ängste aufkeimen, daß sogar eine Koalition aus Konservativen und Wirtschaftsliberalen am Bankgeheimnis rütteln könne, dann müssen die Regierenden mit Spenden- und Stimmenverlusten sowie Kapitalflucht rechnen. Deshalb müsse, so Stoltenberg, Solms und der CSU-Obmann Michael Glos unisono, der Zehnprozenter möglichst alle treffen.
Um das Vertrauen der scheuen Kapital-Klientel zu stabilisieren, hat sich Solms noch etwas ausgedacht. Bisher wird das Bankgeheimnis in der Bundesrepublik durch den Bankenerlaß gesichert. Danach ist es den Fahndern des Fiskus untersagt, Einsicht in Konten zu nehmen, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht schon vorher recht handfest durch andere Indizien belegt ist. Dieser Erlaß hat nur den Rang einer Verwaltungsvorschrift, die leicht geändert werden kann.
Nun soll der Bankenerlaß auf Vorschlag von Solms in die Abgabenordnung übernommen werden oder sonstwie Gesetzesform erhalten. Stoltenberg hat das Vorhaben bereits gebilligt.
Dieses Signal der Steuerreformer an die Bezieher von Zinseinkommen ist klar und deutlich: Wenn ihr uns anonym zehn Prozent überlaßt, dann sollt ihr mit dem Rest - Steuerpflicht hin oder her - ohne Angst vor Verfolgung glücklich sein.