E-Commerce Kartellamt nimmt B2B-Plattformen ins Visier
Bonn - Kartellamtspräsident Ulf Böge kündigte an, seine Behörde werde am Beispiel der gemeinsamen Internet-Plattform Covisint von Ford, General Motors, DaimlerChrysler und Renault/Nissan untersuchen, ob derartige E-Commerce-Lösungen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen.
"Das Bundeskartellamt betritt mit der Prüfung von Internet-Plattformen Neuland", räumte Böge ein. Wichtig sei für die Behörde vor allem, wie die Zulieferer Fragen des freien Zugangs zur Plattform, der Gewährleistung der Vertraulichkeit des Datenaustausches und die Gefahr von Absprachen einschätzten, sagte der Behördenchef. Die Wettbewerbshüter hätten deshalb eine größere Zahl deutscher Automobilzulieferer um ihre Meinung gebeten.
Auf der Bundeskartellamt-Homepage präsentiert die Behörde den Zulieferern eine Beschreibung von Covisint, die nach Angaben ihrer Gründer der gesamten Automobilindustrie, einschließlich der Zulieferer, als Kommunikationsplattform dienen und Dienstleistungen im Beschaffungswesen, im Zuliefermanagement und in der Produktentwicklung zur Verfügung stellen soll.
Böge nannte Covisint einen Musterfall, mit dem die Wettbewerbshüter erstmals eine öffentliche Diskussion über die boomenden Business-to-Business-Plattformen (B2B) erreichen wollten. Denn offensichtlich bestehe die Gefahr einer verbotenen Nachfragebündelung oder unzulässiger Zugangsbeschränkungen. "Ein Kartell bleibt auch im Internet ein Kartell", warnte Böge.
Er kündigte an, die Behörde werde von sich aus auf Initiatoren von Internet-Plattformen zugehen, um mögliche Gefahren für den Wettbewerb zu diskutieren, "damit die Unternehmen nicht in Kartellverfahren hineinlaufen". Ziel des Kartellamts sei es, das wettbewerbsbelebende Element des Internets zu fördern.