E.on/Ruhrgas: Rückrunde im Kartellamt - DER SPIEGEL
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E.on/Ruhrgas Rückrunde im Kartellamt

Schon einmal ist das Kartellamt mit seinen Bedenken gegen die Übernahme der Ruhrgas durch den Energieriesen E.on gescheitert. Nun wollen die Wettbewerbshüter herausfinden, ob E.on bei der außergerichtlichen Einigung mit Fusionsgegnern gegen die Regeln verstoßen hat.
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Düsseldorf - Das Kartellamt werde sowohl den von E.on angekündigten Austausch von Beteiligungen als auch die von E.on beziehungsweise Ruhrgas eingeräumten Sonderkonditionen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerb hin untersuchen, sagte ein Behördensprecher. An der Rechtmäßigkeit der vorigen Freitag bereits vollzogenen Fusion gebe es aber keinen Zweifel mehr.

Die angekündigten Tauschgeschäften müssten nach den Grundsätzen der Fusionskontrolle geprüft werden, so der Sprecher weiter. Unter anderem gehe es um die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen wie beispielsweise Ruhrgas seine Stellung missbrauche, in dem die Sonderkonditionen für Wenige durch höhere Preise für den Rest der Abnehmer ausgeglichen werden.

E.on hatte seinen Fusionsgegnern in einer am vorigen Freitag getroffenen außergerichtlichen Einigung unter anderem Strom- und Gaslieferungen zu Sonderkonditionen eingeräumt und den Tausch von Beteiligungen angekündigt. Einzelheiten der Vereinbarungen waren zunächst nicht mitgeteilt worden, auch das Kartellamt verfügt nach eigenen Angaben noch über kein genaues Bild. Das Düsseldorfer Oberlandesgerichts lehnte unterdessen einen Antrag des Gaslieferanten natGas ab, den Zusammenschluss von E.on und Ruhrgas per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Nach Ansicht des Kartellsenats fehlt der Beschwerde die rechtliche Grundlage. NatGas hatte die Beschwerde am vorigen Freitag eingereicht, nachdem E.on mit seinen möglichen Prozessgegnern eine außergerichtliche Einigung erreicht hatte.