Eilantrag abgewiesen: Weg frei für gläsernes Konto - DER SPIEGEL
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Eilantrag abgewiesen Weg frei für gläsernes Konto

Die geplante staatliche Überwachung von Bankkonten kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Fortan kann der Fiskus sämtliche Stammdaten von Konten bei Banken in Deutschland einsehen.
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht lehnte damit in einem heute veröffentlichten Eilbeschluss eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Die Richter verwarfen den Antrag einer Volksbank und mehrerer Bankkunden. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Dieses Verfahren kann aber noch Monate dauern. Die jetzige Entscheidung lasse jedoch keinen Rückschluss auf den Ausgang des Verfahrens zu, betonten die Richter.

Das Gesetz soll ab dem 1. April die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Alle Daten müssen bereits heute von Banken und Sparkassen an die so genannte Kontenevidenzzentrale (KEZ) übermittelt werden.

Neu ist allerdings, dass fortan nicht nur Strafverfolger, sondern auch Finanzämter, Sozialämter sowie weitere Behörden auf Kontostammdaten zugreifen dürfen. Dafür ist kein richterlicher Beschluss notwendig. Im Vorfeld war das Gesetzesvorhaben wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden.

Das Gesetz schließe aus, dass eine Ermittlung ohne erkennbaren Anlass eingeleitet werde, betont der Erste Senat in seiner Stellungnahme. Auch ein Abgleich aller Konten nach Art einer Rasterfahndung sei nicht möglich. "Diese Nachteile treten hinter denen zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären", erklärte die Richter. Dies gelte solange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

In ihrem Beschluss betonen die Verfassungsrichter die Bedeutung eines vom Bundesfinanzministerium verfügten Anwendungserlasses, der die Abfrage der Daten stark einschränkt. Nach diesem Erlass darf nur "anlassbezogen" und "zielgerichtet" Einsicht genommen werden. Außerdem muss sich die Abfrage auf eindeutig bestimmte Personen beziehen, wie das Verfassungsgericht weiter erklärte. Die Abfrage sei nicht vorgesehen, wenn es ein ebenso geeignetes, aber für den Betroffenen weniger belastendes Beweismittel gibt. Da die Betroffenen spätestens im Nachhinein über die Maßnahme informiert werden müssten, sei zudem eine gerichtliche Kontrolle möglich.

Nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft wird sich die Zahl der Steuersünder durch das Gesetz nur geringfügig ändern. "Die Hartnäckigen haben ihre Konten nicht in Deutschland angelegt, sondern im Ausland", sagte der Bundesvorsitzende Dieter Ondracek. Selbst mit dem verabredeten europäischen Datenaustausch über Zinseinkünfte werde sich dies nicht ändern: "Ausgerechnet die Schweiz, Österreich und Luxemburg spielen bei dieser Kontrolle nicht mit", sagte Ondracek.