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ENERGIE Einer verliert

Ölmultis, Händler und Importeure wollen einen profitablen Finanzplan für die Pflichteinlagerung von Öl durchsetzen.
• aus DER SPIEGEL 51/1976
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Warm immer Bonn für den Notfall plant -- die milliardenschweren Energie-Giganten sind dabei.

Was den heimischen Zechen in Gestalt des »Kohlepfennigs« (1,6 Milliarden Mark im Jahr) gewährt wird, möchten nun auch die internationalen Mineralöl-Multis nicht missen. Mit einem »Ölpfennig«, der sich am Ende zu einer dreiviertel Milliarde Mark jährlich aufsummt, sollen künftig Benzinkäufer und Heizölverbraucher zur Ader gelassen werden.

Den Pfennig-Plan, mit dem Konzerne, Händler und Importeure die ihnen aufgelasteten Kosten für die von Bonn Mitte 1975 verfügte Öleinlagerungspflicht wieder wegschieben wollen, hatte Shell-Chef Johannes Welbergen schon damals zu lancieren versucht. Eine Woche nach der Bundestagswahl 1976 wurde er vom Branchenklub Mineralölwirtschaftsverband (MWV) einträchtig abgesegnet und nach Bonn weitergeleitet.

»Mit dem Ziel. die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und die Finanzierungsbelastung der Mineralölindustrie zu vermindern«, so diktierte Verbands-Vorsitzer und Veba-Chef Rudolf von Bennigsen-Foerder nun an den Abteilungsleiter für »Energiepolitik« im Bundeswirtschaftsministerium, Ulrich Engelmann, halte er eine Neuregelung der Pflichtbevorratung »für geboten«.

Auf den 17 Seiten des Ölpapiers breitet Bennigsen Vorschläge aus, wie das seit 1965 geltende System der Mineralölbevorratung abgeschafft und durch ein neues ersetzt werden soll.

Das geltende System nämlich verpflichtet Konzerne und Händler zwar unterschiedlich, aber zu Lasten der eigenen Kasse, zur Vorratslagerung von Ölprodukten. Das neue System soll zu Lasten der Verbraucher gehen und durch eine »öffentlich-rechtliche Körperschaft« ÖRK getragen werden, der neben den Ölverbänden auch die Bundesrepublik Deutschland angehören darf.

Eilfertig schrieb der von MWV-Führer von Bennigsen angegangene Engelmann »auf dem Dienstwege« seinem Minister Hans Friderichs, die Bundesregierung müsse sich »mit alternativen Möglichkeiten zur Lösung der Bevorratungsproblematik befassen«.

Dienstherr Friderichs schob das Thema sogleich ins Kabinett. Es sei zu prüfen, hatte er in seine Kabinettsvorlage zur Energiepolitik Ende November schreiben lassen, »ob und inwieweit die Ablösung des derzeitigen Bevorratungssystems durch eine die Wettbewerbsdisparitäten beseitigende Neuregelung ein maßgeblicher Beitrag zur Überwindung der Strukturprobleme der Ölwirtschaft sein könnte«.

Über solche Disparitäten zanken sich die Ölbosse schon seit 1965, als Bonn ihnen die erste Krisen-Ration verordnete. Zum offenen Streit untereinander und mit der Regierung kam es genau ein Jahrzehnt später, als Bonn nach der Energiekrise die gesetzlich vorgeschriebenen Lagerfristen für Öl um etwa ein Drittel erhöhte.

Esso-Chef Wolfgang Oehme und Shell-Chef Welbergen müssen seitdem Vorräte für 90 Tage einplanen, für ihre konzerneigenen Olhändler müssen sie für 70 Tage Einlagerung finanzieren.

Einzig die freien Importeure wie die Hamburger Mabanaft (Umsatz 1976: voraussichtlich vier Milliarden Mark) oder die von London aus gelenkte Tampimex brauchen weniger einzukellern: Erst ab Oktober 1976 müssen sie Ölprodukte wie Benzin oder Heizöl für 25 und vom Oktober 1980 an für 40 Tage lagern.

Mit Erfolg hatte sich die Lobby der konzernfreien Importeure, voran der gewitzte Tampimex-Chef Manfred Schubert, die Einlagerungspflicht vom Halse halten können. Ihr Außenhandelsverband für Mineralöl (AFM) wies, lange bevor die 1975er Gesetzesnovelle kam, dem Bundesverfassungsgericht nach, daß die Importeure im Gegensatz zu den Multis benachteiligt seien.

Nachdem die Bundesregierung den Importeuren dann aber doch eine stufenweise wachsende Einlagerungspflicht aufgedrückt hatte, klagten die »mittelständisch strukturierten« (Mabanaft-Geschäftsführer Hans Weisser), aber umsatzschweren Großhändler im Juni 1976 erneut in Karlsruhe. Tampimex-Deutschland-Chef Hellmuth Fehling: »Notstandsvorsorge muß die Allgemeinheit tragen.«

Dem Klage-Beispiel der Händlergilde folgte wenige Tage später der mit ihr verfeindete Klub der Konzerne. Die Multis begründeten ihre Verfassungsbeschwerde mit »immanenten Wettbewerbsverzerrungen«. Für seine Konzern-Klientel kalkulierte der MWV eine Belastung von 7,5 Milliarden Mark.

Nach Branchenkalkulation haben die Importeure gegenüber den Konzern-Raffinerien durch die Novelle von 1975 einen Preisvorteil von derzeit fünf Mark pro Tonne gewonnen.

Nachdem die so gegensätzlichen Klagen nun einmal laufen, setzen sich Konzernmanager und Importeure am Mittwoch an einen Tisch. Ein Ölboß: »Gleich wie die Richter entscheiden, einer von uns ist immer der Verlierer.«

Damit keiner von beiden verliert, den Dritten blechen lassen -- den Verbraucher. Nach dem MWV-Memorandum soll deshalb die von Welbergen einst ersonnene Körperschaft des Bundes und der Ölverbände den zur Einlagerung verpflichteten Firmen ihre Pflicht-Rationen abkaufen.

Die ÖRK wiederum soll sich die für den Ankauf der Ölvorräte notwendigen 5,6 Milliarden Mark nicht aus Firmenmitteln, sondern auf dem Kapitalmarkt besorgen. Verzinsung und Lagerkosten von zusammen gut einer dreiviertel Milliarde Mark sollen dann auf den Verbraucher umgelegt werden -- falls der Markt es hergibt.

In einem »entsprechenden Hinweis« (so das Bennigsen-Memo an Friderichs) könnte der jeweils fällige Betrag sogar »auf der Rechnung bzw. Tankquittung« gekennzeichnet werden. Umlage pro Liter Benzin: 0,6 bis 0,7 Pfennig, Kosten pro Tonne schweres Heizöl: drei bis fünf Mark.

Mit zahlreichen weiteren versteckten Vergünstigungen wollen sich die Ölleute dann ganz aus dem Risiko schieben: So soll die ÖRK, die selbst über keinerlei Depots verfügt, für bereitgestellte Konzernlager Miete zahlen. Zudem dürfe der Gewinn aus dem Vorratsverkauf tunlichst nicht versteuert werden, und schließlich müsse der Bund für die ÖRK bürgen, wenn die Preise auf dem Markt einmal stark absacken.

Eine Voraussetzung für die Einführung des profitablen ÖRK-Systems, schrieb Engelmann in seinem Ministervermerk, »sollte sein, daß diese Lösung die Zustimmung beider Gruppen -- der Industrie und der unabhängigen Importeure findet«. Dies hänge wesentlich davon ah, so Engelmann treuherzig, daß beide Gruppen »gegenüber dem Status quo durch das neue System begünstigt würden«.

Sie würden begünstigt -- aber warten müssen sie doch noch. Den um einen raschen Besuchstermin beim Bundeswirtschaftsminister drängelnden Veba-Chef vertröstete Friderichs »wegen der Koalitionsgespräche« auf »irgendwann in der zweiten Januar-Hälfte«.

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