Eklat im VW-Aufsichtsrat Piëch düpiert Porsche
Wolfsburg/Stuttgart - Wolfgang Porsche entrüstete sich nach der entscheidenden Sitzung in ungewohnter Offenheit: "Ich bin entsetzt über das Abstimmungsverhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden", sagte der Chef des Porsche-Kontrollgremiums zum Vorgehen seines Cousins Ferdinand Piëch. Dieser hatte sich bei der Abstimmung über einen Antrag von VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh überraschend der Stimme enthalten.
Piëch, der als Vorsitzender ein Doppelstimmrecht hat, war bei der Abstimmung selbst nicht anwesend. Seine Stimme hatte er symbolträchtig dem Gewerkschaftsfunktionär Jürgen Peters übertragen. Bei der Abstimmung enthielt sich Peters dann im Namen von Piëch.
Entsprechend unterlag die Arbeitgeberseite mit neun gegen zehn Stimmen, und der Antrag wurde gegen die Stimmen der Porsche-Vertreter Wolfgang Porsche, Wendelin Wiedeking und Holger Härter sowie aller übrigen Kapitalvertreter angenommen.
Die Folge: Porsche muss sich in Zukunft alle Geschäfte mit Audi vom VW-Aufsichtsrat genehmigen lassen.
Warum Ferdinand Piëch Porsche öffentlich düpiert hat, drüber rätseln jetzt die Experten. Denn ein Vorteil, der ihm daraus erwachsen könnte, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Schließlich sitzt er bei Entscheidungen im Unternehmen im gleichen Boot wie Großaktionär Porsche - eine dauerhafte Verhärtung der Fronten kann er sich also gar nicht leisten.
Allerdings wird Piëch nachgesagt, er wolle Porsche-Chef Wiedeking ablösen lassen, weil der ihm zu mächtig geworden sei. In Wolfsburger Unternehmenskreisen heißt es, aus Sicht von Piëch, der früher Vorstandschef von Volkswagen war, habe Wiedeking seit dem Einstieg Porsches bei VW durch sein Auftreten im Mitbestimmungsstreit mit dem Betriebsrat aus befreundeten Unternehmen fast schon Feinde gemacht. Wolfgang Porsche dagegen stützt Wiedeking.
Noch in einem anderen Punkt konnte Porsche seine Wünsche nicht durchsetzen: Der Aufsichtsrat beschloss, dass die Sperrminorität des Landes Niedersachsen beibehalten wird. Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz wurde die Satzung geändert: Gestrichen sind die Beschränkung des Stimmrechts sowie das dem Bund und dem Land Niedersachsen eingeräumte Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Sperrminorität wurde jedoch nicht angetastet. Der Beschluss des Aufsichtsrates sei einmütig bei Enthaltung der vier Porsche-Vertreter erfolgt, heißt es.
Die in der Satzung verbleibende Sperrminorität sei nach Auffassung der Bundes- und Landesregierung mit dem deutschen Aktienrecht vereinbar und werde auch nicht vom Europäischen Gerichtshof beanstandet, teilte der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff mit. Er gehe davon aus, dass die 20-Prozent-Klausel gerichtsfest sei.
Porsche dürfte dieser Beschluss hingegen missfallen: Das Unternehmen will das VW-Gesetz abgeschafft sehen, weil es dem Land Niedersachsen noch immer ein Vetorecht bei VW einräumt. Somit schränkt das Gesetz den Handlungsspielraum des Porsche-Managements ein.
cvk/dpa/dpa-AFX/AP/Reuters