Eklat vor Gericht Bahn will Konzernbetriebsrat feuern
Berlin - Die Bahn hat den Verdacht, S. habe sich am 15. Oktober in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen eine Bahnmitarbeiterin aus privaten Motiven der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht - wie auch der Mittäterschaft beim versuchten Prozessbetrug.
S. war in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main als Zeuge geladen. Doch erst während der Verhandlung stellte sich heraus, dass S. der Ehemann der Beklagten ist. Die Frau hatte das dem Gericht ursprünglich verschwiegen. S. drohen nun auch strafrechtliche Ermittlungen und möglicherweise der Entzug seiner Anwaltszulassung. Auch das Präsidium des Bahn-Aufsichtsrates wird sich mit dem Fall beschäftigen müssen.
Zur Vorgeschichte: Die betreffende Mitarbeiterin, Katja Q. war bis 30. September vergangenen Jahres im Bereich Controlling einer Konzerntochter der Bahn beschäftigt. Ihr wurde am letzten Tag der Probezeit gekündigt. Damit das Schreiben rechtlich wirksam als zugestellt gelten konnte, fuhren zwei ihrer Bahn-Vorgesetzten nach eigenem Bekunden persönlich zu ihrer Wohnung in der Umgebung von Mainz. Sie warfen dort den Brief ein - und dokumentierten alles mit einem Foto.
Q. aber behauptete, sie hätte das Schreiben erst später erhalten - und strengte einen Arbeitsgerichtsprozess an. In dem Prozess benannte sie S. als Zeugen dafür, dass an jenem 28. September um 18 Uhr kein Brief in ihrem Briefkasten gewesen sei.
Die Bahn und die Ex-Controllerin trafen sich daraufhin Mitte Oktober im Raum C 4.08 des Frankfurter Arbeitsgerichts in der Gutleutstraße wieder. Geschlagene 20 Minuten mussten beide Parteien auf Richterin Gesine Brackert warten. Doch dann begann die Vize-Präsidentin des Arbeitsgerichtes den Prozess mit einem Paukenschlag. Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte die Richterin, dass sie - nach Lektüre der Schriftsätze - zu der festen Überzeugung gekommen sei, dass eine der beiden Parteien lüge. Deshalb werde sie, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Überraschende Wende vor Gericht
Vor Gericht sagte Q. aus, sie habe das Angebot eines Auflösungsvertrags mit S. - der neben seinem Betriebsratsjob bei der Bahn auch als Anwalt für Arbeitsrecht in einer Kanzlei in Mönchengladbach tätig ist - an jenem 28. September drei Stunden lang in einem Café besprochen. Gegen 18 Uhr habe S. sie nach Hause gefahren und auch gesehen, wie sie den Briefkasten geöffnet - und keinen Brief vorgefunden habe. Zuvor wurde das Gericht noch von der Mitteilung überrascht, dass Q. mittlerweile mit S. verheiratet sei. Sie hätten sich allerdings zum Zeitpunkt der Kündigung nicht näher gekannt und seien sich erst in diesem Zusammenhang näher gekommen.
Immerhin kam diese Information noch vor der Zeugenaussage von S., die bis dato noch nicht erfolgt war. S. behauptete dann, wie bereits in den Schriftsätzen dargelegt, er habe gesehen, dass der Briefkasten zum fraglichen Zeitpunkt leer gewesen sei.
Die Klage wurde dennoch abgewiesen. Die Kammer des Arbeitsgerichtes glaubte den beiden Bahn-Mitarbeitern, die übereinstimmend aussagten, das Schreiben um 15.30 Uhr eingeworfen zu haben.
Wäre die Kündigung zurückgewiesen worden, hätte die Bahn das Gehalt der Mitarbeiterin für weit über ein Jahr weiterbezahlen müssen - wodurch dem Unternehmen ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden wäre. Der Konzern hat S. deshalb gekündigt. Ob der Betriebsrat dem Rausschmiss zugestimmt hat - oder noch zustimmen wird - war am Dienstag zunächst nicht zu erfahren.
Die Deutsche Bahn wollte sich zu dem Vorgang ebenso wenig äußern, wie der Anwalt von Katja Q. Auch S. war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.