EM.TV-Absturz: Haffa-Brüdern droht Musterverfahren - DER SPIEGEL
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EM.TV-Absturz Haffa-Brüdern droht Musterverfahren

Jahre nach dem Absturz des Börsenlieblings EM.TV droht dem Unternehmen sowie den Ex-Vorständen Thomas und Florian Haffa neues Ungemach. Im Rechtsstreit um Schadenersatz wird das Oberlandesgericht München möglicherweise zentrale Fragen in einem Musterverfahren klären.
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München - In einem entsprechenden Schadenersatzprozess vor dem Landgericht München I erklärte die dortige 27. Zivilkammer heute den Antrag eines Anlegers für zulässig. Der hatte eine gebündelte Prüfung beim Oberlandesgericht München (OLG) nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gefordert (Az.: 27 O 3657/06).

Der Kläger will damit klären, ob eine Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 zu den Halbjahreszahlen des Unternehmens falsch war. Sollte das Oberlandesgericht dies bestätigen, drohen EM.TV und den Haffa-Brüdern Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Verstoßes gegen ein Schutzgesetz.

Allerdings müssen für eine zentrale Prüfung beim OLG weitere neun Kläger in anderen Verfahren dies in den kommenden vier Monaten ebenfalls beantragen. Mit dem am 1. November 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll die Führung zahlreicher gleichartiger Prozesse von geschädigten Kapitalanlegern vermieden werden. Hintergrund war eine Klagewelle von Aktionären gegen die Deutsche Telekom vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Nach dem Gesetz ist es nun möglich, einzelne Problemkomplexe aus zahlreichen gleichartigen Verfahren vorab durch das übergeordnete Oberlandesgericht prüfen zu lassen. Dieses kann dann eine für alle beteiligten Verfahren bindende Entscheidung zu den vorgelegten Komplexen treffen. Somit müssen zentrale Streitfragen nicht für jedes Verfahren einzeln geklärt werden.

suc/dpa