EM.TV Aktionär scheitert vor Gericht
München - Dem Aktionär hätte klar sein müssen, dass eine Geldanlage am Neuen Markt hoch risikobehaftet sei, sagte die zuständige Richterin Elisabeth Fehlhammer. Das Wertpapierhandelsgesetz biete keinen individuellen Schutz für den Anleger, ein Schadenersatzanspruch sei daher nicht gegeben. Aus diesem Grund weist das Amtsgericht München die Klage als unbegründet ab.
Im Wertpapierhandelsgesetz werden die Unternehmen zwar zu wahrheitsgemäßen Veröffentlichungen verpflichtet, ein Schadenersatzanspruch der Anleger auf Grund falscher Angaben wird aber explizit ausgeschlossen. Damit verstoße das Gesetz auch nicht gegen die Verfassung oder gegen europäisches Recht, so die Begründung der Richterin.
Der Anleger aus dem Raum Köln hatte EM.TV vorgeworfen, zu spät vor drohenden Verlusten gewarnt zu haben. Durch den Kurssturz der Aktie habe er rund 5000 Mark verloren.
Da vergleichbare Prozesse anderer Aktionäre bislang keinen Erfolg hatten, hatten Beobachter auch dieser Klage keine großen Chancen eingeräumt. Unter anderem hatten in den vergangenen Wochen mehrere Aktionäre des Unternehmens Infomatec bislang erfolglos vor Gericht um Schadenersatz gekämpft.
Die Aktien von EM.TV waren im Herbst nach einer massiven Gewinnwarnung und Gerüchten um finanzielle Schwierigkeiten um rund 90 Prozent eingebrochen. Gegen EM.TV haben mehrere hundert enttäuschte Anleger Schadenersatzklagen eingereicht.