EM.TV: Sturzflug nach Buchungsfehler - DER SPIEGEL
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EM.TV Sturzflug nach Buchungsfehler

Thomas Haffa, Chef des Filmrechte- und Merchandisingkonzerns EM.TV musste seine Halbjahreszahlen nach unten korrigieren. Die Anleger straften das Schwergewicht am Neuen Markt dafür hart ab.
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Unterföhring - Ein Buchungsfehler hatte sich eingeschlichen, und ein unangenehmer noch dazu. Umsätze der Jim Henson Company (Muppet-Show) und der Formel 1 wurden für das erste Halbjahr verbucht, obwohl sie erst in den folgenden Quartalen eingerechnet werden dürften. So sah das veröffentlichte Halbjahresergebnis weit besser aus, als es nach den Regeln der Buchführung tatsächlich war. Das sei alles gar kein Problem, sagte der Sprecher von EM.TV, Michael Birnbaum, für das Gesamtjahr mache das keinen Unterschied.

Die Anleger am Neuen Markt sahen das anders. Die EM.TV-Aktie brach bereits am Vormittag um knapp dreißig Prozent ein. Der Kurs fiel damit unter 40 Euro, den tiefsten Stand seit zwölf Monaten. Im Februar war die das Papier noch auf den Höchststand von 114,90 Euro geklettert. Gemeinsam mit den Verlierern Intershop und T-Online sorgte das Schwergewicht am Neuen Markt zu Wochenbeginn dafür, dass der Nemax 50 mehr als sechs Prozent absackte.

Marc Röhder, Branchenanalyst bei HSBC Trinkaus & Burkhardt, sieht die Probleme vor allem bei der fehlerhaften Verbuchung der Formel-1-Erlöse. Es mache schon einen Unterschied, ob 200 Millionen für das erste Halbjahr gebucht würden oder erst nach dem Erwerbsstichtag, dem 12. Mai, wie es die Wirtschaftsprüfer verlangt hatten. "Es ist mit Sicherheit ein Vertrauensverlust bei den Investoren entstanden", sagte Röhder. Schon seit einiger Zeit hat er sein Kursziel weit hinter den anderen Analysten gesetzt. Während die meisten bei weit über 100 Euro lagen, errechnete Röhder das Kursziel bei 72 Euro.

Ihre Kursverluste werden die Anleger übrigens nicht einklagen können, so Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Schadenersatz ist nur im Falle des Betrugs einklagbar." Dazu müsse der Geschäftsführung nachgewiesen werden, dass sie die Aktionäre vorsätzlich belogen habe. "Im Falle von EM.TV handelt es sich dagegen um Nachlässigkeiten bei der Bilanzierung," so Kurz. Dies sei ein unternehmerisches Risiko, das jeder Aktionär zu tragen habe.