Endgültiges Urteil Börsenzocker Kerviel muss ins Gefängnis
Börsenhändler Kerviel: Drei Jahre Haft plus zwei auf Bewährung
Foto: THOMAS COEX/ AFPParis - Der als Milliardenzocker bekannt gewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel muss endgültig ins Gefängnis. Das oberste französische Gericht wies am Mittwoch die Revision des 37-Jährigen in entscheidenden Teilen als unbegründet zurück. Er muss sich nun darauf einstellen, schon bald hinter Gitter zu kommen.
In den beiden vorangegangenen Verfahren hatten es Richter als erwiesen angesehen, dass Kerviel eigenmächtig und außerordentlich skrupellos 4,9 Milliarden Euro der Société Générale verzockte. Sie verurteilten ihn wegen Untreue, Dokumentenfälschung und Manipulation von Computerdaten zu drei Jahren Haft. Zwei weitere Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht hob allerdings die zuvor in einem Zivilprozess verhängte Schadenersatzzahlung in Höhe der veruntreuten 4,9 Milliarden Euro auf. Das Verfahren muss in diesem Punkt nun neu aufgerollt werden. Es hat jedoch ohnehin nur symbolischen Charakter, da Kerviel kein größeres Vermögen besitzt.