Erben: 400.000 Euro von den Eltern - steuerfrei - DER SPIEGEL
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Erben 400.000 Euro von den Eltern - steuerfrei

Erben lohnt sich - zumindest für nahe Angehörige. Nach der geplanten Reform der Erbschaftsteuer können Kinder ein Vermögen von 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern übernehmen. Worauf man achten sollte.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Am 1. Juli soll das neue Erbschaftsteuerrecht in Kraft treten. Enge Verwandte von Vererbenden und Schenkern werden von der geplanten Reform stark profitieren. Der Ehepartner kann vom verstorbenen Gatten sogar ein Vermögen von einer halben Million Euro erben, ohne einen Cent Steuern zu zahlen. Kinder dürfen sich auf einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro freuen.

Große Profiteure der Reform werden außerdem Erben sein, die mit dem Vererbenden in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft zusammengelebt haben. Auch sie werden in den Genuss des Freibetrags von 500.000 Euro kommen. Bisher lag dieser bei nur 5200 Euro.

Doch es gibt auch Verlierer der Reform: Dazu gehören Geschwister, nichtverheiratete Partner, Nichten und Neffen sowie Freunde. Sie müssen im Vergleich zur jetzigen Regelung deutlich höhere Steuern an den Fiskus zahlen. Zwar steigen ihre mageren Freibeträge künftig auf 20.000 Euro. Sobald aber diese Grenze erreicht ist, müssen sie von dem darüber liegenden Betrag 30 Prozent an das Finanzamt abführen. Das ist in den meisten Fällen viel mehr als zuvor. Grund dafür sind die vorgesehenen erhöhten Steuersätze für diese Erbengruppen.

Wie viel Erben und Beschenkte an Steuern zahlen müssen, hängt nicht nur vom Verwandtschaftsgrad, sondern auch von der Art und Höhe des vermachten Vermögens ab. Bei Immobilien haben Ehegatten, Kinder und Enkel dank der erhöhten Freibeträge häufiger als bisher die Chance, ein geerbtes oder vorzeitig übertragenes Einfamilienhaus steuerfrei zu bekommen. Für sehr wertvolle Immobilien werden sie aber tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher, weil diese vom Finanzamt künftig mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden.

Mit den erhöhten Freibeträgen können alle Erben und Beschenkte auch einen deutlich höheren Anteil des Kapitalvermögens steuerfrei erhalten als bisher. Für nahe Verwandte ist der Vorteil besonders groß. Firmenerben bekommen bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei. Dafür müssen sie unter anderem die Arbeitsplätze im vererbten Betrieb mindestens zehn Jahre erhalten. Die Lohnkosten dürfen in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent der Lohnkosten der Vorjahre liegen. Durch die Freibeträge ist zum Beispiel der erbende Enkel in einer besseren Lage als ein Neffe, der die Firma übernimmt.

Die Erbschaftsteuerreform soll nach den jetzigen Plänen zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Bis dahin sind noch einzelne Änderungen möglich. Für die geltende Regelung bei den Erbschaftsteuern soll es eine Übergangsphase geben: Erben, die 2007 geerbt haben oder bis Inkrafttreten des Gesetzes noch erben, sollen wählen können, ob sie nach den bisherigen oder den neuen Vorgaben besteuert werden. Allerdings bringt diese Wahl vielen Erben von Privatvermögen nichts. Auch wer sich ab Sommer für die neue Regelung entscheidet, muss sich mit den niedrigeren Freibeträgen nach altem Recht zufriedengeben. Eine Übertragung von Geldvermögen auf Kinder ist aber auch mit Blick auf die nahende Abgeltungsteuer interessant: Für viele Eltern rechnet es sich, schon jetzt ein Aktiendepot für die Kinder anzulegen.

Für Schenkungen gilt das neue Gesetz erst, wenn es in Kraft getreten ist. So lange bleiben die aktuellen Bewertungsregeln, Steuersätze und Freibeträge bestehen.

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