Erbschaftsteuer: Koalition einigt sich auf hohen Freibetrag - DER SPIEGEL
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Erbschaftsteuer Koalition einigt sich auf hohen Freibetrag

Im Grundsatz haben sich Union und SPD verständigt: Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen laut einem Pressebericht angehoben werden. Bei Betriebsvermögen wären statt 225.000 Euro künftig 500.000 Euro steuerfrei.
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Berlin - Die Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer ist sich in einem entscheidenden Punkt einig. Nach einem Bericht des "Handelsblatt" sehen die beiden zentralen Konzepte der Koalitionsexperten für Betriebsvermögen einen Freibetrag von mindestens 500.000 Euro gegenüber dem gegenwärtigen Satz von 225.000 Euro vor.

Ein gemeinsames Konzept von CDU- und SPD-Länderfinanzministern sieht nach dem Bericht sogar vor, den Freibetrag auf bis zu eine Million Euro zu erhöhen. Damit sollten die Finanzämter von Bürokratiekosten befreit werden. Auch solle nicht mehr zwischen den Vermögensarten unterschieden werden, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein Sitzungsprotokoll. Bisher werden Immobilienvermögen anders bewertet als zum Beispiel Aktien.

Auch ein zweites, von Hessens Ressortchef Karlheinz Weimar (CDU) erarbeitetes Papier sehe höhere Freibeträge vor. Hier solle aber bei großen Vermögen zwischen den Vermögensarten unterschieden und Betriebsvermögen begünstigt werden.

Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) plädierte unterdessen für eine Steuerbefreiung von Ehegatten. Der "Financial Times Deutschland" sagte er, die persönlichen Freibeträge für Ehegatten und Kinder würden in einer Neuregelung wahrscheinlich angehoben.

Höhere Belastung bei großen Vermögen

"Baden-Württemberg ist sogar für eine völlige steuerliche Freistellung von Ehegatten", sagte der CDU-Politiker, der Mitglied der Reformkommission ist, die bis Herbst einen Gesetzentwurf erarbeiten soll.

Stratthaus erwartet dagegen eine höhere steuerliche Belastung von großen Vermögen, die nicht an den Ehemann oder die Ehefrau vererbt werden. "Wenn ich die kleinen Vermögen stärker verschone und auch die Ehegatten, muss es bei den anderen ein höheres Steueraufkommen geben."

Die Große Koalition hatte sich bislang nur auf Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform geeinigt. Bis zum Herbst sollen Fachleute von Union und SPD unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ein neues Gesetz vorbereiten.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, die Erbschaftsteuer bis Ende 2008 neu zu überarbeiten. Die Richter hatten die günstigere Bewertung von vererbtem Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Barvermögen als Ungleichbehandlung bewertet, die gegen das Grundgesetz verstoße.

wal/Reuters