Erbstreit: Springer besiegt Springer - DER SPIEGEL
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Erbstreit Springer besiegt Springer

Den Streit um das Springer-Erbe hat Witwe Friede Springer gewonnen. Es gebe "keine Zweifel", dass der letzte Wille der Verlegerlegende Axel Springer korrekt umgesetzt wurde, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. Der unterlegene Enkel Axel Sven Springer kann aber Revision anstreben.
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Hamburg – "Ich wollte keine Fragen zulassen." Freundlich, aber bestimmt wehrt sich der Vorsitzende des Zweiten Zivilsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht, Richter Möller. Vor seinem Tisch hat sich eine Traube von Journalisten gebildet, die etwas über das Urteil erfahren wollen, das er eben gesprochen hat. Für Laien ein Kauderwelsch, im Ergebnis aber klarer, als es viele erwartet hatten.

Eine junge Reporterin, in Jeans und Pulli, insistiert: "Was heißt das für das Unternehmen?" – "Es bleibt alles, wie es ist", sagt der Richter und schickt diesem abschließenden Wort ein Lächeln hinterher.

Alles beim Alten – zumindest, soweit das Gericht darüber zu befinden hatte. In dem Verfahren war es darum gegangen, ob dem Enkel des Verlegers Axel Cäsar Springer ein höherer Anteil zusteht. Nach dem Tod des Begründers der "Bild"-Zeitung hatte dessen Rechtsbeistand, Bernhard Servatius, Springers Testament abgewandelt. Er behauptete, der Patriarch hätte zwar die Absicht, aber nicht mehr die Kraft gehabt, den Text selbst zu ändern. Und nicht die Zeit, vor seinem Tod im Jahr 1985.

Der damals 19-jährige Lieblingsenkel, Axel Sven Springer, willigte in die neue Erbregelung ein. Doch später klagte er, weil er sich übervorteilt fühlte. Er sei überrumpelt worden; er hätte keinen Rechtsbeistand gehabt; die neue Fassung sei ihm zu spät zugestellt worden, um sich eingehend damit zu befassen.

Schon einmal hatte ein Gericht diese Sicht zurückgewiesen. Doch Axel Sven Springer legte Berufung gegen das Urteil ein. Heute wies das Oberlandesgericht auch die Berufung zurück. Dafür genügten fünf Minuten im Saal 216 des Gerichts. Der Richter, eine Mitarbeiterin, ein Anwalt von Friede Springer. Sonst niemand, außer Journalisten.

Was Wunder, dass sich Möller nach dem offiziellen Teil – einer Kaskade juristischer Bezugnahmen auf andere Verfahrensteile – direkt an die versammelte Presse wandte: "Von ihnen wäre ja jetzt auch keiner so richtig fröhlich, wenn ich die 68-seitige Urteilsbegründung vorlesen würde." Die bekommen die Anwälte beider Parteien ohnedies schriftlich. Dann aber eine Zusammenfassung "mit allen nötigen Verkürzungen". Der Schlüsselsatz: "Das Gericht hat keinen Zweifel an der Verteilung der Anteile", wie sie unter Servatius' Anleitung nach Springers Tod festgelegt wurde.

Damit ist Axel Sven Springer gescheitert, einen größeren Erbanteil herauszuschlagen. Die Mehrheitsverhältnisse in der Familienholding müssen nicht geändert, gut 20 Jahre Pressegeschichte nicht umgeschrieben werden. Friede Springer bleibt die Grande Dame des Medienkonzerns.

Dabei bleibt es? Hier liegt noch eine juristische Finesse. Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts ist keine Revision zugelassen, da "die Sache keine grundsätzliche rechtliche Bedeutung hat", erklärt eine Gerichtssprecherin. Doch diese Regelung – auf fachdeutsch: Nichtzulassung – kann Axel Sven Springer anfechten. Sobald er die Urteilsbegründung erhalten hat, bleiben ihm vier Wochen, um beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen. Der hat dann zu entscheiden, ob es doch zu einer Revision kommt. Oder alles beim Alten bleibt.