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Erst zahlen

Seit mehr als zwei Jahrzehnten streitet ein Kaufmann, der zu Unrecht als Agent verhaftet wurde, für seine Entschädigung: Ein Vergleich mit Bonn war nichts wert.
• aus DER SPIEGEL 18/1979
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Die Kripo kam mit fünf Mann morgens um halb sieben und beschlagnahmte »7 Pakete Tempotaschentücher und 4 angebrochene Pakete Taschentücher« (Polizeiprotokoll). In den Papierschnupftüchern vermutete sie Nachrichtendienstliches in Geheimtinte.

Die Razzia in den Wohn- und Büroräumen des Frankfurter Getreidehändlers Erwin van Hazebrouck sollte Belege für eine Geschichte liefern, die ein DDR-Überläufer namens Gotthold Krauss erzählt hatte. Der Im- und Export-Kaufmann stand angeblich als »geschulter Agent« (Haftbefehl) im Solde Moskaus. In Handschellen führten ihn die Polizisten ab.

Das war, im April 1953, die »Aktion Vulkan": Mit der Ergreifung des Getreidehändlers und 37 angeblicher Komplizen sollte, so verkündete damals Vizekanzler Franz Blücher, die größte sowjetische Geheimorganisation zerschlagen werden.

Heute, 26 Jahre danach, prozessiert Konsul van Hazebrouck, damals zu Unrecht öffentlich diffamiert und eingesperrt, noch immer um Wiedergutmachung -- jetzt vor dem hessischen Finanzgericht in Kassel.

Dabei war der Großkaufmann mit seiner Schadenersatzklage gegen die Bundesregierung bereits 1955 vor dem Bonner Landgericht eindeutig Sieger geblieben. Die Richter fanden »keine sachlichen Gründe«, van Hazebrouck als Landesverräter zu brandmarken.

In der Tat war nach van Hazebroucks Verhaftung das dünne Gespinst der Spionagestory sehr schnell zerrissen. Die »Agentenberichte«, die Krauss drüben gesehen hatte, entpuppten sich als ganz gewöhnliche Geschäftsberichte, mit denen die Firma van Hazebrouck ihre Handelspartner in aller Welt bediente.

Die voreilige Bekanntgabe der Festnahme van Hazebroucks sei rechtswidrig und fahrlässig gewesen, urteilte das Bonner Landgericht und vermißte die »gebührende Achtung vor den Rechten der einzelnen Staatsbürger«. Deshalb müsse die Bundesregierung für allen Schaden aufkommen.

Unter diesen Umständen war es dem Bundesinnenminister sehr recht, daß van Hazebrouck einwilligte, den Prozeß (Streitwert: 501 000 Mark) durch gerichtlichen Vergleich zu beenden. Für Bonn war Eile geboten, denn weit schmerzlichere Einbußen drohten.

Vor den Gerichten nämlich präsentierten inzwischen immer mehr »Vulkan«-Geschädigte sechsstellige Rechnungen. Und dafür wollte die SPD, die im Bundestag über die peinliche Affäre wetterte, die verantwortlichen Minister und Oberbeamten persönlich haftbar machen.

So einigten sich die Bonner auf Kosten der Steuerzahler hastig mit van Hazebrouck. Statt der halben Million Mark, die der Kläger zunächst verlangt hatte, überwies die Bundeshauptkasse als »Aufopferungsentschädigung« 205 000 Mark -- wobei die Absprache vorsah, daß diese Zahlung nur mit. zehn Prozent besteuert werden sollte.

Für van Hazebrouck war das im Ergebnis einerlei: Von 500 000 Mark, mit einem Spitzensteuersatz belegt, wäre ihm nicht viel mehr übriggeblieben als von 205 000 Mark zum ermäßigten Steuertarif.

Die Steuerbeamten in van Hazebroucks Heimat mochten sich jedoch mit dem faulen Kompromiß nicht abfinden. Die 205 000 Mark, verfügte das Finanzamt Frankfurt-Taunustor, seien voll zu versteuern.

Ermäßigung, wie beim gerichtlichen Vergleich vorgesehen und nach Paragraph 34 des Einkommensteuergesetzes durchaus möglich, komme nicht in Frage. Die Vergünstigung sei nicht bei Einkünften anzuwenden, die in einem gewerblichen Betrieb anfallen.

In der Tat hatte die Firma E. van Hazebrouck vor dem Landgericht Bonn geklagt und obsiegt, nicht Erwin van Hazebrouck selbst. Seine Chancen hätten sonst nämlich schlechter gestanden: Denn ein Preis für das schutzfähige allgemeine Persönlichkeitsrecht war damals noch unbekannt.

Der wurde erst 1958 im »Herrenreiter-Urteil« des Bundesgerichtshofs (BGH) anerkannt: Der Produzent der Potenz-Pille »Okasa« mußte dem Herrenreiter, mit dessen Photo er eigenmächtig in einem Inserat ("Drüber Weg") geworben hatte, den »immateriellen Schaden« ersetzen.

In einem späteren Urteil machte der BGH seine Haltung noch deutlicher. »Der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene«, erklärten die Bundesrichter, »kann Ersatz des immateriellen Schadens beantragen. wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.«

Obendrein ist solcher Schadenersatz nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerfrei. In Frankfurt aber ließ das Finanzamt nicht einmal über Rabatt mit sich reden. Van Hazebroucks Einspruch gegen den Steuerbescheid wurde abgewiesen.

Selbst auf den sogenannten Billigkeitsgrundsatz in Paragraph 227 der Abgabenordnung mochte sich das Finanzamt nicht einlassen. Danach können Steuern dann niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung eine sachlich unbillige Härte bedeutet.

Bislang war der geprellte Getreidehändler vor Gericht wenig erfolgreich. In der ersten Prozeßrunde wies der Bundesfinanzhof in München zwar die Steuereintreiber an, Billigkeitsgründe zu berücksichtigen und erst dann die Steuer festzusetzen. Doch bevor der höchstrichterliche Spruch rechtskräftie wurde, brachte 1977 die neue Abgabenordnung eine veränderte Rechtslage

Rückwirkend für alle noch anhängigen Verfahren galt nun: erst zahlen. Das Finanzamt kassierte 100 000 Mark, ohne mildernde Umstände.

Jetzt streitet van Hazebrouck in der zweiten Prozeßrunde um den von Bonn zugesagten Steuernachlaß. Dabei macht sein Anwalt Wolfgang Müller vor dem Finanzgericht Kassel geltend. die Bundestreue verbiete es Hessen, »einen Vergleich. den der Bund rechtswirksam schließt, zu unterlaufen«.

Sein Mandant, meint Müller, habe sich auf die Seriosität der Bonner Zusicherung verlassen müssen. Schließlich hätten seinerzeit beim »Vulkan-Deal« in Bonn auch zwei Beamte des Bundesfinanzministeriums mitgewirkt.

In Hamburg waren die Finanzbehörden kulanter. Schon 1956 erhielt ein hanseatisches »Vulkan«-Opfer, das der Bund mit 250 000 Mark entschädigt hatte, den vereinbarten Steuernachlaß.

Aufgeben will van Hazebrouck nicht -dazu ist es wohl auch zu spät. Denn von den 205 000 Mark »Aufopferungsentschädigung« will das Finanzamt inzwischen 198 636 Mark als Steuern und Zinsen haben.

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