Etat-Urteil Später Sieg für Rot-Grün
Auf unterhaltsame Nebenbemerkungen verzichtete Winfried Hassemer heute. Etwas hölzern und streng bei der Sache bleibend, las der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des zweiten Senats das Urteil vor, das an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Mit fünf zu drei Richterstimmen weist das Gericht die Klage von Union und FDP gegen den Etat 2004 ab.
Urteilsverkündung in Karlsruhe: Heftige Kritik im Minderheitsvotum
Foto: APEindeutig auch die Urteilsbegründung. Nach Überzeugung der Richter hatte die rot-grüne Bundesregierung 2003 zu Recht eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt - die entscheidende Rechtfertigung dafür, dass der Haushalt 2004 eine höhere Summe für neue Schulden als für Investitionsausgaben auswies.
"Die Feststellung der rot-grünen Koalition, dass auch im Jahr 2004 kein Wachstum erreicht wurde, das ausreicht, Beschäftigung aufzubauen, traf unbestritten zu", heißt es in dem Urteilstext. In Verbindung mit den hohen Arbeitslosenzahlen sei es daher vertretbar gewesen, eine ernste Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu erwarten. Inlandsnachfrage, Investitionstätigkeit und Arbeitsmarkt hätten sich sogar schlechter als erwartet entwickelt. Insofern habe die damalige Regierung nicht mit weiteren Sparmaßnahmen die Situation noch verschärfen wollen.
Karlsruhe bleibt sich treu
Die Fraktionen von Union und FDP hatten ihre Klage damit begründet, dass sich die rot-grüne Regierung seinerzeit schon im vierten Jahr hintereinander auf das Vorliegen einer derartigen Störung berufen hatte. Der Grundgedanke, der der betreffenden Bestimmung in Artikel 115 des Grundgesetzes zugrunde liege, sei aber eindeutig als Ausnahmebestimmung zu interpretieren. Rot-Grün aber habe sie letztlich zur Regelanwendung gemacht.
Im Prinzip bleibt das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil seiner Linie treu. Bereits in einem früheren Urteil hatten die Karlsruher Richter 1989 entschieden, dass das Parlament einen Spielraum zur Beurteilung der Frage habe, ob eine derartige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliege oder nicht.
Die grassierenden Staatsschulden sehen die Richter dennoch als ein großes Problem an. An der "Revisionsbedürftigkeit" der geltenden Regeln im Grundgesetz sei "kaum noch zu zweifeln", erklärten die Richter. Seit fast vier Jahrzehnten habe die staatliche Verschuldenspolitik in der Bundesrepublik praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen. Dies hemme das Wirtschaftswachstum, verenge die Handlungsspielräume des Staates und verlagere Finanzierungslasten auf künftige Generationen.
Die Entwicklung liefere den Beleg dafür, dass die bestehenden Gesetze unwirksam seien. Gegen den entschiedenen Widerspruch von drei Richterkollegen vermied der Senat aber, bindende Auflagen zu formulieren. Der Senat legte dem Gesetzgeber lediglich nahe, diese Praxis zu überdenken und selbst Gedanken über eine mögliche Grundgesetzänderung zu entwickeln. Diese "komplexe Aufgabe" falle aber nicht dem Verfassungsgericht zu. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, wirksame Regeln zu finden sowie den Begriff der Investitionen zu konkretisieren.
Sondervotum beklagt Versäumnisse
Die klaren Worte können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entscheidung innerhalb des Richtergremiums heftig umstritten war. In seltener Deutlichkeit hatten Herbert Landau, Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff ihr Sondervotum formuliert: Die Senatsmehrheit lege die Vorschrift des Grundgesetzes zur Schuldenbegrenzung "so aus, dass sie keine Wirkung zu entfalten vermag". Dem Bundesgesetzgeber hätte vielmehr aufgegeben werden müssen, in einer bestimmten Frist "den Investitionsbegriff zu konkretisieren".
Außerdem hätten Konzepte zum Abbau des Schuldensockels und zur Vorsorge für absehbare Tragfähigkeitslücken im Bundeshaushalt verlangt werden müssen. Landau vermisste jedes Bemühen, "der exzessiven staatlichen Schuldenpolitik durch eine restriktivere Anwendung der haushaltsverfassungsrechtlichen Normen Grenzen zu setzen".
Das Grundgesetz gehe vom Leitbild eines ausgeglichenen, soliden Bundeshaushalts aus, heißt es in dem Urteilsanhang weiter. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zugelassen. Im Jahr 2004 habe es "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegeben.
Deutlich verhaltener fiel die Kritik von Seiten der Verlierer aus. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU, Steffen Kampeter, zeigte sich zwar enttäuscht über das Urteil; Als vollständige Niederlage mochte er es dennoch nicht werten: "Immerhin hat das Gericht festgestellt, dass die Schuldenbremse wirkungslos ist", sagte er SPIEGEL ONLINE. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefordert. Eine Schlüsselrolle käme hierbei der Föderalismuskommission zu, ergänzte der CDU-Politiker. Er sei sich sicher, dass wenigstens in diesem Punkt eine Einigung möglich sei.
Große Koalition kündigt Schuldenabbau an
Entsprechende Signale kamen direkt nach der Urteilsverkündung auch von Seiten der Großen Koalition. Speziell dem Schuldenabbau wollen sich die Haushälter künftig widmen, wie der der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Karl Diller (SPD), und der stellvertretende Unionsfraktionschef Michael Meister unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht ankündigten.
Vor allem bei der anstehenden Föderalismusreform II soll nach ihren Worten über schärfere Kriterien nachgedacht werden. Der SPD-Politiker Diller begrüßte das Urteil. Die Abweisung der Klage von CDU/CSU und FDP gegen den Haushalt des Jahres 2004 bestätige, dass dabei nach Recht und Gesetz verfahren wurde, sagte Diller, der auch zu Zeiten der rot-grünen Koalition diese Funktion im Bundesfinanzministerium innehatte. Er zeigte sich zugleich offen für die Kritik der Richter an der bisherigen Schuldenpraxis. Über entsprechende Vorschläge zu schärferen Bestimmungen bei Schuldenaufnahme und dem Investitionsbegriff werde in der Sommerpause beraten. Anschließend werde die Bundesregierung entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Unionsfraktionsvize Meister sah in dem Urteil trotz der Mehrheit gegen die Klage seiner Fraktion einen Erfolg für den Steuerzahler. Schließlich gehe daraus hervor, dass die Lage bei der Gesamtverschuldung dramatisch sei und Handlungsbedarf bestehe. Der Gesetzgeber sei jetzt aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen und im Zuge der Föderalismusreform II zu handeln. Wieder ausgeglichene Haushalte und deutlicher Schuldenabbau seien unerlässlich.
Auch der FDP-Politiker Otto Fricke forderte die Koalition auf, ihre Sparanstrengungen zu verstärken, zumal jetzt dafür die Möglichkeit bestehe. Aus dem Urteil gehe deutlich hervor, dass mit der Staatsverschuldung so nicht weitergehen könne.