EU-Einigung: Dienstleistungen nicht ganz grenzenlos - DER SPIEGEL
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EU-Einigung Dienstleistungen nicht ganz grenzenlos

Die umstrittene Dienstleistungsrichtline gehört in der EU zu den heißesten Eisen der vergangenen Jahre. Während die einen für Liberalisierung plädierten, fürchteten die anderen Lohndumping. Jetzt einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss. EU-Vertreter sprachen von einem "Durchbruch".
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Brüssel - "Mit großer Befriedigung kann ich Ihnen mitteilen, dass wir einen Durchbruch bei der Dienstleistungsrichtlinie erreicht haben", sagte der österreichische Wirtschaftsminister und Ratsvorsitzende Martin Bartenstein. Länger als acht Stunden hatten die 25 für Wettbewerbsfähigkeit verantwortlichen Minister der Europäischen Union in Brüssel über das Vertragswerk verhandelt. Am Montagabend kam dann die Einigung auf das Gesetz.

Darin verzichtet die Europäische Union zwar auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Stattdessen schützt sie Arbeitnehmer in den alten EU-Staaten weitgehend vor der gefürchteten preiswerteren Konkurrenz aus Osteuropa. Zugleich baut sie aber auch bürokratische Hürden ab. Wenn das Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden. Sie müsste von den Mitgliedstaaten dann bis Ende 2009 umgesetzt werden. Mit Ausnahme Litauens, das sich enthielt, hatten alle Staaten dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Der Kompromiss zur Liberalisierung von Dienstleistungen orientiert sich weitgehend an dem Beschluss, den das EU-Parlament im Februar verabschiedet hatte. Dieser sah vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht des Heimatlandes angeboten werden müssen. Rechte von Arbeitnehmern wie die Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollten nicht angetastet werden. Dem nun gefundenen Kompromiss zufolge werden "sensible Bereiche" wie etwa Sozialdienste wie die Altenpflege, aber auch das Glücksspiel, von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen. Anwendung finden wird sie hingegen für Zeitarbeit und Sicherheitsfirmen.

Vor allem die osteuropäischen Mitgliedstaaten hatten auf eine größere Öffnung der Märkte gedrungen. Deutschland und Frankreich wollten dagegen sicherstellen, dass die heimischen Arbeitsmärkte vor Billigkonkurrenz geschützt werden. Wie es weiter hieß, gaben sich die Verfechter einer weitergehenden Liberalisierung schließlich mit dem Kompromiss zufrieden. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy lobte vor allem die Verhandlungsführung durch Österreich. Diese sei "der entscheidende Faktor" gewesen.

"Der Weg ist frei für mehr Wachstum"

Die Bundesregierung setzte nach eigener Einschätzung in den Verhandlungen zentrale deutsche Anliegen durch. "Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling. Die EU habe beim schwierigsten Gesetzentwurf der vergangenen Jahre Handlungsfähigkeit bewiesen, fügte er hinzu und betonte: "Der Weg ist frei für mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich." McCreevy zeigte sich ebenfalls gewiss, dass die Richtlinie die Wirtschaft voranbringt. Experten hätten errechnet, dass das Entschärfen der Regelung ihren Schub für den Arbeitsmarkt nur um zehn Prozent mindere. Ursprünglich waren Hunderttausende neue Stellen in Aussicht gestellt worden.

Von der Dienstleistungsrichtlinie sind viele Selbstständige betroffen, die vorübergehend im EU-Ausland tätig sind: Zum Beispiel Computerspezialisten, Handwerker oder Fremdenführer. Bis jetzt sind die Dienstleistungsmärkte, die etwa 70 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, weitgehend voneinander abgeschottet.

Die Liberalisierung von Dienstleistungen gilt einerseits als wichtiger Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes. Andererseits sorgt die geplante Öffnung der Märkte seit langem für hitzige Diskussionen. Ein erster Entwurf des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein sah die Anwendung des sogenannten Herkunftslandprinzips vor. Dies hätte es etwa einem polnischen Dienstleister ermöglicht, in Deutschland nach den Vorschriften seines Heimatlandes zu arbeiten.

Die Einigung gelang der EU genau ein Jahr, nachdem die Franzosen auch aus Protest gegen die ursprünglichen Liberalisierungspläne die EU-Verfassung ablehnten und die Union damit in ihre Identitätskrise stürzten.

fok/reuters/dpa/AFP