EU gegen Berlin: Kompromiss im Sparkassen-Streit - DER SPIEGEL
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EU gegen Berlin Kompromiss im Sparkassen-Streit

Die EU-Kommission und die Bundesregierung stehen vor einer Einigung im Streit über die exklusiven Namensrechte für Sparkassen. Nach SPIEGEL-Informationen wird es einen Kompromiss geben, der auch private Sparkassen möglich macht - allerdings vorerst nur in Berlin.
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Brüssel - Seit Monaten streiten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung: Berlin will unter allen Umständen den Schutz der öffentlich-rechtlichen Sparkassen beibehalten, Brüssel will auch privaten Banken die Möglichkeit geben, sich "Sparkasse" zu nennen.

Nun gebe es eine Einigung - zumindest auf "technischer Ebene", erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Dem Kompromiss müssten noch die Bundesregierung sowie die EU-Kommissare zustimmen, die endgültige Lösung erwarte sie noch im Dezember. Damit würde der Konflikt noch vor der im Januar beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft beigelegt. Einzelheiten der Einigung nannte die Sprecherin zunächst nicht.

Nach SPIEGEL-Informationen haben der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Thomas Mirow, sein Abteilungsleiter für Finanzen, Jörg Asmussen, sowie der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel, heute einen Kompromissvorschlag gemacht, nach dem private Investoren künftig ebenfalls Sparkassen betreiben dürfen. Demnach müssten sie nur die jeweiligen Landessparkassengesetze beachten.

Berlin wird wohl die einzige private Sparkasse haben

Doch auch mit dieser Neuregelung würde es künftig in der Praxis erst einmal kaum private Sparkassen geben, weil der Verkauf von Sparkassen bisher noch in allen Bundesländern bis auf Berlin verboten ist. In der Hauptstadt wollen die Politiker den Verkauf der Landesbank bis Mitte Januar in die Wege leiten. Unklar ist noch, ob Berlin seinen Anteil von 81 Prozent als Paket verkauft oder an der Börse platziert.

Der geplante Verkauf der früheren Bankgesellschaft Berlin - zu der auch die Berliner Sparkasse gehört - hatte den Streit mit der EU überhaupt erst ausgelöst. Die EU-Kommission hatte Milliardenbeihilfen für das einst angeschlagene Institut unter der Auflage eines diskriminierungsfreien Verkaufs genehmigt. Dazu muss aus Sicht der EU-Kommission auch ein möglicher privater Käufer den Namen Sparkasse nutzen dürfen.

Zuletzt war für den Berliner Fall eine Sonderregelung angestrebt worden, nach der auch ein privater Investor den Namen unbefristet weiter führen können soll. Zudem war im Gespräch, die grundsätzliche Frage des Namensschutzes erst dann zu klären, wenn eine weitere Kommune eine Sparkasse privatisieren will.

ase/dpa