EU-Klageschrift Tabakmultis sind schwer kriminell
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Brüssel - Was haben Manager des Tabakkonzerns R. J. Reynolds ("Camel", "Winston") mit kolumbianischen Drogendealern zu tun? Viel, behauptet die Klageschrift der EU-Kommission gegen die beiden US-Tabakkonzerne Philip Morris ("Marlboro", "Benson & Hedges") und RJR, die am Freitag vergangener Woche in New York eingereicht wurde. Auf 188 Seiten haben Anwälte aus Fort Lauderdale, New York, Madrid und New Orleans im Auftrag der EU-Kommission eine Sündenliste der Tabakunternehmen zusammen getragen, die eine neue Dimension in der westlichen Wirtschaftskriminalität offenbart.
"Massiver fortgesetzter Schmuggel" wird den Unternehmen insgesamt, ihren leitenden Mitarbeitern sowie dem mittleren Management vorgeworfen. Der Klageschrift zufolge wurden zwei italienische Finanzbeamte im Frühjahr 2000 in Zusammenhang mit der in Südeuropa von den Unternehmen geduldeten und geförderten Schmuggelpraxis ermordet.
Geldwäsche, betrügerische Benutzung des Post- und Fernmeldewesens in den USA, Bandenkriminalität, verbrecherische Bereicherung, Konspiration, Urkundenfälschung, öffentlicher Schaden: Das sind einige der Begriffe, die in der Klageschrift genannt werden. Die Anwälte untermauern ihre Strafanträge mit Gesprächsprotokollen, Frachtlisten und Hinweisen auf Einzelpersonen, die in der Öffentlichkeit über ihren Reibach aus dem Schmuggel, beispielsweise mit "Winston"-Stangen, berichteten.
Nach Auffassung der EU-Anwälte haben Philip Morris und R.J. Reynolds direkt oder indirekt an Personen oder Firmen Zigaretten verkauft, von denen sie wussten, dass sie mit Zigaretten schmuggelten. Eine gigantische Lieferung ging beispielsweise offiziell und nachweisbar an einen griechischen Händler, der nur einen kleinen Laden am Hafen hat. Sie kam dort nie an, sondern wurde vermutlich an der spanischen Küste ausgebootet.
Die EU-Kommission erwartet von ihrer ersten Klage vor einem US-Gericht eine öffentliche Verhandlung, vor allem aber: viel Geld. Nach den US-Gesetzen wird beim Erfolg der Klage nicht nur eine Wiedergutmachung von entgangenen Zöllen, Steuern und anderen Abgaben samt Zinsen fällig, sondern auch ein Strafgeld zu Gunsten des Klägers in dreifacher Schadenshöhe. Damit kommen mehrstellige Milliardensummen in Dollar oder Euro zusammen.
Ein Reynolds-Anwalt kommentiert: "Wir betrachten es als seltsam, um nicht mehr zu sagen, dass die Kommission sich nicht in der Lage gesehen hat, in Europa tätig zu werden." Aber das ist es gerade: Nicht die kleinen Schmuggler sollen ausgebremst werden, die das Preisgefälle innerhalb der EU ausnutzen. Sondern die großen, die Schiffe chartern, Lastzüge bestellen und mit modernen Mitteln Marktforschung und Verteilernetze für Schmuggelzigaretten weltweit organisieren.
Der EU-Prozess gegen Philip Morris und R.J. Reynolds wird, wenn die Klage von der amerikanischen Justiz angenommen wird, voraussichtlich Jahre dauern.