EU-Kommission Millionenstrafe für Peugeot
Brüssel - Der Konzern habe "in sehr schwerwiegender Weise" gegen ein entsprechendes Verbot im EU-Recht verstoßen, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung. Peugeot habe gezielt und systematisch versucht, Händler in den Niederlanden vom Verkauf ihrer Fahrzeuge an Kunden im Ausland abzuhalten, wo die Neuwagen-Preise in der Regel deutlich höher sind. So wurde verhindert, dass beispielsweise Deutsche von den geringeren Preisen in den Niederlanden profitierten.
Zu diesem Zweck ersann Peugeot nach Darstellung der Kommission ein Bonussystem. Händlern würde ihre Prämie verweigert, wenn sie Autos an Kunden verkauften, die ihren Wohnsitz außerhalb der Region haben. Deshalb müsse ein Meldungsnachweis des Kunden erbracht werden. Darüber hinaus habe Peugeot "unmittelbaren Druck" auf jene Händler ausgeübt, die besonders viele Fahrzeuge exportiert hätten und ihnen gedroht, die Zahl der gelieferte Fahrzeuge zu reduzieren, hieß es weiter.
Der Verstoß sei dabei als besonders schwerwiegend zu bewerten, weil Kraftfahrzeuge den zweitgrößten Ausgabenposten der Haushalte darstellten, machte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes deutlich. Die Kommission hatte nach Beschwerden von Verbrauchern im Herbst 1999 und im April 2003 Peugeot-Büros durchsuchen lassen.
Möglicherweise drohen anderen Autobauern bald schon ähnliche Strafen. Kommissarin Kroes sagte, bei der Behörde gingen immer wieder Beschwerden von Verbrauchern und Händlern gegen Autobauer ein. Diese Vorwürfe würden untersucht, erklärte Kroes, ohne Namen zu nennen.