EU-Kommission Millionenstrafen gegen das Gipsplatten-Kartell
Brüssel Die vier Hersteller müssten zusammen ein Bußgeld von 478 Millionen Euro zahlen, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der EU-Kommission. Nach Angaben der europäischen Wettbewerbshüter fanden sich ausreichend Beweise zu illegalen Preisabsprachen bei Gipskartonplatten und anderen Gipsmaterialien. Die höchste Strafe erwartet den französischen Konzern Lafarge mit 249,6 Millionen Euro, der deutsche Baustoffhersteller Knauf muss 85,8 Millionen Euro nach Brüssel überweisen.
Weitere Geldstrafen verhängte die EU-Behörde gegen die britische BPB (138,6 Millionen Euro) und gegen die gyproc Benelux (4,32 Millionen Euro). Monti sieht es als erwiesen an, dass sich die Unternehmen jahrelang Preise abgesprochen haben. Dem Verdacht illegaler Preisabsprachen zwischen Gipsplattenherstellern gingen seine Ermittler bereits seit Herbst 1998 nach und haben dazu die Niederlassungen mehrerer Produzenten durchsucht.
Den Rekord bei Kartellstrafen aus Brüssel hält weiterhin der Schweizer Pharmakonzern Roche. Ihm wurden 2001 wegen eines Vitaminkartells 462 Millionen Euro abverlangt. Diese Summe bleibt zwar unerreicht - gleichwohl geht Monti inzwischen mit höherem Tempo gegen Absprachen vor. Ebenfalls am Mittwoch gab seine Behörde eine Strafe gegen Aventis Pharma über 2,85 Millionen Euro bekannt, diesmal wegen Absprachen über Metylglutamin-Präparate. Bei den Ermittlungen gegen das Vitaminkartell war Aventis noch als Kronzeuge aufgetreten und mit einem vergleichsweise niedrigen Bußgeld von fünf Millionen Euro davongekommen. Erst vor einem Monat hatte der Wettbewerbskommissar von Nintendo 149 Millionen Euro gefordert, weil der japanische Computerhersteller den Export seiner Videospielkonsolen vorsätzlich behindert haben soll. Die Bußgelder werden zur Aufbesserung des EU-Haushaltes verwendet.
Der französische Lafarge-Konzern hatte vergangenes Jahr einen Umsatz von 13,7 Milliarden Euro. Das Familienunternehmen Knauf kam vor allem mit Gipsprodukten 2001 auf einen Umsatz von 2,5 Milliarden Euro. Die Kommission könnte bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes als Bußgeld festlegen, schöpft diesen Ermessensspielraum jedoch nur selten voll aus.