EU-Urteil Apotheker besiegen Pharmadiscounter
Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Danach dürfen weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Im Interesse des Gesundheitsschutzes sei das gerechtfertigt, urteilte der EuGH.
Apotheke (im Münsterland): Keine Ketten in Deutschland
Foto: DPAZwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen.
Mit dem Urteil unterlag das Saarland im Streit mit mehreren Apotheker-Verbänden und Apothekern. Das Bundesland hält die deutschen Vorschriften für europarechtswidrig und hatte deshalb 2006 der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris den Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt. Doch zum Schutz der Gesundheit dürfen die EU-Staaten den freien Wettbewerb beschränken, urteilte der EuGH.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, äußerte sich zufrieden: "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa."
Mehrere Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler wollten gerne in den Apotheken-Markt einsteigen und hatten daher auf eine gegenteilige Entscheidung gehofft. DocMorris ist bislang in Deutschland nur mit Lizenzbetrieben präsent, deren Eigentümer deutsche Apotheker sind. Das ist auch künftig erlaubt.
DocMorris ist eine Tochter des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der mehrheitlich dem Familienunternehmen Haniel gehört und bereits gut 2300 Apotheken betreibt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den weltgrößten.