EU-Verfahren Muss Post den IPO verschieben?
Berlin - "Die Bedeutung des Beihilfeverfahrens (der EU-Kommission) liegt darin, dass bei Vorliegen einer unzulässigen Beihilfe eine Rückzahlungsplicht der Deutschen Post AG in Milliardenhöhe drohen könnte", zitierte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" einen ihr vorliegenden Regierungsbericht. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, sie kenne das Papier nicht. Man gehe aber davon aus, dass die Post keine staatlichen Beihilfen erhalten habe.
Bei dem ihr vorliegenden Papier handele sich um den "Bericht über die Politischen Rahmenbedingungen der Börsengangs der Deutschen Post AG", der zwischen Bundeswirtschafts- und finanzministerium abgestimmt sei, berichtete die Zeitung weiter. Darin heiße es, die Regierung habe zum Börsengang der Post zwar alles unternommen, "Unsicherheiten bestehen jedoch noch bezüglich ausstehender Entscheidungen auf europäischer Ebene." Daraus schlussfolgerte die Zeitung, die Bundesregierung sehe den geplanten Börsengang der Post gefährdet. Den Gang an die Börse hat die Post für den Herbst angekündigt.
Auch ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, er könne die Existenz eines solchen Berichts nicht bestätigen. Es sei jedoch eine eine Selbstverständlichkeit, dass bei jeder Bewertung des Börsenganges der Post auch das in Brüssel anhängige Verfahren eine Rolle spiele.
Die Europäische Kommission führt derzeit Untersuchungen gegen die Post wegen möglicher unrechtmäßiger Subventionen. In den vergangenen Monaten hatte es bereits mehrfach Spekulationen darüber gegeben, ob die Post im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen ihren Börsengang verschieben muss. Die Post hatte allerdings wiederholt mitgeteilt, sie rechne nicht mit einer Verzögerung.
Die Europäische Kommission geht bei ihrer Untersuchung unter anderem dem Verdacht auf unrechtmäßige Staatshilfen als auch dem auf verbotene Quersubventionen nach. Dabei soll das Unternehmen Gewinne aus dem Brief-Dienst zum Ausgleich von Verlusten im Paketgeschäft genutzt haben. Eine Entscheidung will die Kommission bis zum Sommer treffen.
Unter Berufung auf den Regierungsbericht berichtete die Zeitung, die Kommission prüfe zudem den Vorwurf, ob versteckte Gewinne der Post zur Finanzierung von Unternehmenskäufen genutzt würden. Ferner werde untersucht, "ob durch Verzicht auf angemessene Renditen (für den Bund als Eigentümer) staatliche Beihilfen gewährt wurden."
Wie die Zeitung weiter berichtete, habe der "Deutsche Verband für Post und Telekommunikation" habe in dieser Woche erklärt, bei der Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik beantragt zu haben. Dabei habe der Verband kritisiert, dass die Post im Monopolbereich der Briefbeförderung "pro Jahr mindestens sieben Milliarden Mark" Gewinn erziele, wovon aber zum Beispiel 1998 "lediglich 308 Millionen Mark übrig geblieben" seien. Der übrige Gewinn aus dem Monopolbereich sei den Angaben des Verbandes zufolge zur Leistungsverbesserung in jenen Bereichen eingesetzt worden, in denen die Post im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehe.