EuGH Schlappe für deutsche Stromkonzerne
Luxemburg - Es könnte für die Unternehmen sogar noch schlimmer kommen, falls das Gericht in seinem späteren Urteil die Auffassung des Generalanwalts bestätigt, wie es in vergleichbaren Verfahren bislang meist geschehen ist. Dann müssten sie nicht nur den in Deutschland hergestellten Ökostrom in ihre Netze einspeisen, sondern auch Lieferungen aus anderen EU-Staaten. So will es das EU-Wettbewerbsrecht, das eine einseitige Bevorzugung der deutschen Windbauern verbietet.
Energiewirtschaft wollte Musterprozess
Bei dem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof geht es eigentlich nur um 500.000 Mark. Darin sind Mehrkosten für eine Teilabnahme von Windstrom enthalten, die die PreussenElektra (heute e.on) dem Konkurrenten Schleswag nicht vergüten wollte. "Wir wollen einen Musterprozess, damit das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahre 1990 für verfassungswidrig erklärt wird", bekannte bereits 1995 ein Sprecher der Energiewirtschaft.
Die Position ist verständlich. Die rot-grüne Koalition will den Anteil umweltfreundlichen Ökostroms in den nächsten zehn Jahren auf rund zehn Prozent verdoppeln. In Deutschland sind heute knapp 8000 Windkraftanlagen in Betrieb, die im Jahr über fünf Milliarden Kilowattstunden liefern, also die Leistung von drei Großkraftwerken erbringen. Der Stromwirtschaft geht es in dem Streit offenbar weniger um Mehrbelastungen von etwa 0,05 Pfennig pro Kilowattstunde, die das inzwischen veränderte Stromeinspeisungsgesetz vorschreibt, sondern um die Abwehr von Konkurrenz.
Monti: Beihilfen auf den Prüfstand
In der EU-Kommission ist es weiter umstritten, wie man rechtlich mit der zwangsweisen Einspeisung erneuerbarer Energien in Deutschland, Spanien und Dänemark umgehen muss. Wettbewerbskommissar Mario Monti verlangt, dass jede Beihilfe auf den Prüfstand kommt. Also auch eine Abnahmegarantie, die vom Staat nur angeordnet, aber nicht finanziell getragen wird. Bundeskanzler Schröder hatte ihn deshalb beim EU-Gipfel in Biarritz heftig kritisiert. Auf Schröders Seite steht die EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio. Sie will den europäischen Energiebedarf langfristig unabhängig von Krisen in Nahost und Atomstromdebatten decken können und fördert die erneuerbaren Energien deshalb mit allen Mitteln.
EU-Kommission für salomonisches Urteil
Nicht zuletzt wegen dieser internen Diskussionen hatte die EU-Kommission schon vor Wochen in ihrer Stellungnahme vor Gericht eine salomonische Lösung des Konfliktes vorgeschlagen. Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz, ließ sie in Luxemburg vortragen, behindere zwar den Wettbewerb in den EU-Mitgliedstaaten. Es verstoße aber nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, solange die Zwangsabnahme von Wind- und Biogasstrom geringfügig ist und - solange die EU keine Gegenmaßnahmen vorschreibt, zum Beispiel, indem sie ein eigenes Förderprogramm für alternativen Stromerzeugung auflegt.
Seitdem auf den Rohölmärkten Rekordpreise gezahlt werden, ist die Ausweitung und technische Verbesserung alternativer Energiequellen dringender denn je, egal wie laut die E-Versorger über die unliebsame Konkurrenz meutern, die sie miternähren müssen. Allerdings will die Kommission das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das seit dem 1. April das alte Stromeinspeisungsgesetz abgelöst hat, überprüfen.
"Wahl des Stromversorgers ist etwas Politisches"
Der britische Generalanwalt Jacobs hat mit seinem Antrag die Direktanbieter von Ökostrom gestärkt. Viele von ihnen, wie etwa die Ares Energie AG, haben inzwischen aufgegeben, weil sie von den Netzen der bestehenden Konzerne abhängig waren und für die Durchleitung von "grünem" Strom überteuert zur Kasse gebeten wurden. Die Firma Lichtblick, im Mehrheitsbesitz der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim, ist noch im Markt. Ihr Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz klagt, dass bei den Kunden noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Nach seinen Umfragen lassen sich selbst die meisten Gorleben-Demonstranten weiterhin mit billigem Atomstrom beliefern. "Die Wahl des Stromversorgers ist etwas Politisches", betont er.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird Anfang nächsten Jahres erwartet.