Ex-Arbeitsminister Riesters Rentenreform ist unsolidarisch
Die Rentenreform der Regierung Schröder koppelt Renten- und Privatvorsorge auf eine unsolide Weise: Die private Vorsorge kann und soll die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Ersetzen kann sie die gesetzliche Rentenversicherung nicht. Privatversicherung und Rentenversicherung funktionieren nach unterschiedlichen Baugesetzen. In die Rentenversicherung ist sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite ein Solidaritätsausgleich eingebaut.
Die Rentenversicherung erhebt einen risikounabhängigen Beitragssatz; die Privatversicherung einen risikoabhängigen. Als Gegenleistung für den einheitlichen Beitragssatz gewährt die Rentenversicherung nicht nur Altersrente, sondern auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrente sowie Rehabilitationen. (Ein Renditevergleich Altersrente vergleicht also Äpfel mit Birnen.)
1. Unsolidarisch
In die für die Rentenanpassung maßgebenden Nettolohnquote gehen vier Prozent Privatversicherungsbeitrag ein. Es sinkt deshalb der Rentenanspruch, also auch für jene Versicherte, die sich trotz Förderung gar keine Privatversicherung leisten können.
Das ist eine Premiere im Sozialstaat Deutschland: Die unteren Einkommensbezieher bezahlen eine Rechnung für Leistungen die sie gar nicht erhalten. Mit anderen Worten: Der Rentenanspruch der Verkäuferin sinkt, weil der Verkaufschef einen Privatversicherungsvertrag abschließt. Das ist auf den Kopf gestellte Solidarität.
2. Manipulativ
Der die Nettolohnquote mit bestimmende Betrag von vier Prozent ist rein fiktiv. Es kommt nicht auf die tatsächliche Leistung an. Deshalb kann er jederzeit verändert werden. Damit kommt ein Manipulationselement in die Rentenversicherung.
Vom Nettolohn gehen ab 2011 um 90 Prozent in die Rentenberechnung ein. Wieso nicht 80 Prozent oder 95 Prozent? Das ist der zweite Hebel für Manipulation Die demographische Komponente der Rentenreform der Regierung Kohl war nicht "gegriffen", sondern ein in der Sache der erhöhten Lebenserwartung begründeter Faktor.
3. Unsozial
Die Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfebezieher wurden abgesenkt. Die Rentenansprüche der Langzeitarbeitslosen werden also im Unterschied zu den Arbeitslosengeldbeziehern gekürzt. Mit anderen Worten: Wer drei Jahre arbeitslos ist, verliert. Wer drei Monate arbeitslos ist, bleibt unberührt. Für diese Sparmaßnahme gibt es keine sozialpolitische Begründung, sondern nur eine fiskalisch-buchhalterische. Die Beiträge für die Arbeitslosenhilfebezieher werden nämlich aus dem Bundeshaushalt finanziert, die der Arbeitslosengeldbezieher von der Bundesanstalt für Arbeit. So wird der Bundeshaushalt jetzt entlaste, dafür aber Sozialhilfe später wegen verstärkter Altersarmut stärker belastet. (Heiliger Florian, schütz unser Haus, zünd´ das des Nachbarn an.)
4. Zwiespältig
Die Entlastungswirkungen der Reform sind zwiespältig. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Rentenreform der Regierung Kohl wurde für das Jahr 2030 auf rund 24 Prozent geschätzt, der der Reform durch die Regierung Schröder auf 22 Prozent. (Wobei nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass die 22 Prozent nicht nur durch Reformenlastungen zustande kommen, sondern auch durch Öko-Steuerbelastungen, die der Rentenversicherung zugute kommen.)
Der Arbeitnehmerbeitrag wird nach der Kohl-Reform im Jahre 2030 zwölf Prozent betragen. Nach der Schröderschen elf Prozent plus vier Prozent Beitrag zur Privatvorsorge. Das sind drei Prozent mehr Beitrag als nach der alten, von der SPD außer Kraft gesetzten Rentenreform.
Die Rentenreform der Regierung Schröder verstößt gegen Elementargesetze der Solidarität, öffnet die Tür für Manipulationen und schafft einen Kostenverschiebebahnhof.
Gut ist, dass private Vorsorge staatlich massiv gefordert wird. Schlecht ist, dass Rentenversicherung und Privatvorsorge auf eine Weise miteinander verkoppelt werden, die beide schwer beschädigt.
Die Privatvorsorge wird mit einem monströsen bürokratischen Regelwerk überzogen, die Rentenversicherung verliert berechenbare Zuverlässigkeit.