Expertenschelte Kirchhof-Steuer ist nicht finanzierbar
Berlin - Die Abschaffung der wesentlichen Steuervergünstigungen und Abzugsbeträge reiche nicht aus, eine durchgreifende Senkung des Spitzensteuersatzes auf 25 Prozent auszugleichen, heißt es im aktuellen Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Das DIW schätzt, dass die Bemessungsgrundlage durch Abschaffung von Steuervergünstigungen um knapp zwölf Prozent verbreitert werden könne. Bei stärkerer Erfassung der Unternehmensgewinne - dies ist bei Kirchhof noch offen - wären es knapp 14,5 Prozent. Damit könnten entsprechende Steuertarifsenkungen finanziert werden. Bei Top-Verdienern der obersten Einkommensklassen reiche dieses mögliche Finanzvolumen aber nicht aus, um eine Senkung des Steuersatzes auf 25 Prozent auszugleichen. "Dies würde zu erheblichen Steuerausfällen und einer ungleicheren Einkommensverteilung führen", schreibt das DIW.
Anders als in vielen Debatten behauptet, zahlen die "Reichen" laut DIW "in erheblichem Umfang Einkommensteuer und leisten zur Finanzierung staatlicher Aufgaben einen hohen Beitrag". Auf die zehn Prozent Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen in Deutschland entfielen mehr als 51 Prozent des Steueraufkommens, auf die ein Prozent Einkommensreichsten gut 20 Prozent und auf die 0,1 Prozent der Steuerpflichtigen ganz an der Spitze - das sind laut DIW 29.000 Steuerpflichtige - noch 8,3 Prozent des Aufkommens.
"Steuervereinfachung werden überschätzt"
In der Debatte werde zudem die Bedeutung der Steuervereinfachung überschätzt. "Ein deutlich vereinfachtes Steuersystem ist nicht notwendigerweise effizient und auch nicht gerecht", hieß es beim DIW. Zudem seien auch von den radikalen Steuerreformkonzepten mittelfristig keine größeren "Selbstfinanzierungseffekte" durch steigende Beschäftigung und stärkeres Wachstum zu erwarten.
Die Union will in ihrem Wahlprogramm die Steuersätze auf 12 bis 39 Prozent senken und dafür eine "Vielzahl" Steuervergünstigungen abschaffen oder reduzieren. Kirchhof strebt langfristig einen Einheitssteuersatz von höchstens 25 Prozent an. Im Gegenzug sollen alle Steuervergünstigungen abgeschafft und somit die Bemessungsgrundlage als Besteuerungsbasis erweitert werden. Die Rede ist von weit mehr als 400 Steuervergünstigungen. Eine Streichliste, in der Details genannt werden, blieb Kirchhof bislang schuldig.