Fall C&A: Rot-grüne Verwirrung - DER SPIEGEL
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Fall C&A Rot-grüne Verwirrung

In der Diskussion um die Rabattaktion des Bekleidungshändlers C&A offenbaren sich tiefe Abgründe in der rot-grünen Koalition. Ministeriums- und Fraktionsspolitiker reden wild durcheinander.
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Berlin - Der Grüne Matthias Berninger, Staatssekretär im Verbraucherministerium, griff gleich in die Vollen. Im ZDF-Morgenmagazin verlangte er eine schnelle Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In diesem veralteten Gesetz herrsche die Meinung vor, "man müsse den Verbraucher vor niedrigen Preisen schützen". Dabei will Berninger auch gleich "alte Zöpfe in anderen Gesetzen" abschneiden.

Dummerweise wird das nicht so schnell gehen, wie es der junge Staatssekretär gerne hätte. Federführend in dieser Sache ist das Justizministerium, und das sieht nach den Worten einer Sprecherin momentan keinen Handlungsbedarf. Gerade erst sei eine Kommission eingesetzt worden, die den Markt beobachte. Im Fall C&A werde keine Handlungsempfehlung abgegeben, so die lapidare Auskunft. Kein Wunder, denn in der Kommission sitzen neben Vertretern von Justiz-, Wirtschafts- und Verbraucherministerium auch die Wirtschaftsverbände. Und die haben wenig Interesse an schnellen Reformen.

Zum Fall C&A bemühten die Verbandsfunktionäre denn auch die üblichen Rhetorik: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erklärte beispielsweise in einer Pressemitteilung, das Wettbewerbsrecht müsse in sich stimmig gemacht werden und sei "sicher an einigen Stellen auch noch für eine weitere Liberalisierung offen". Der Verband forderte jedoch, dabei die "Waffengleichheit" der Anbieter zu sichern. Mit anderen Worten: Eine schnelle Änderung der Gesetze wolle man nicht.

Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels gab sich als Mahner: Eine Reform des UWG solle gut überlegt werden, sagte dessen Sprecher Hubertus Pellengahr. Die Schlussverkaufsregelung biete Klarheit im Handel. Bei zu vielen Sonderaktionen würde dem Verbraucher die Orientierung verloren gehen. Bis eine solche Kommission zu einer gemeinsamen Handlungsempfehlung für mehr Wettbewerb im Handel kommt, wird es also voraussichtlich noch eine Weile dauern. Auch die Experten der Koalitionsparteien finden derzeit keine einheitliche Linie: Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jella Teuchner, sagte der "tageszeitung": "Das Gesetz hält nicht nur alte Zöpfe parat, sondern wirksame Mechanismen gegen bestimmte Formen des unlauteren Wettbewerbs". Die Rabatte von C&A seien keine Wohltat des Konzerns, sondern knallharter Verdrängungswettbewerb, vor dem man die Verbraucher schützen müsse.

Dringenden Reformbedarf konstatierte dagegen die ehemalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne), die dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags angehört. Das Gesetz ist ihrer Meinung nach widersprüchlich: Hätte C&A die Aktion nicht befristet, wäre das nicht rechtswidrig gewesen. So aber handele es sich nach Gesetzeslage um eine Sonderveranstaltung, wie sie nur zwei Mal im Jahr bei Winter- und Sommerschlussverkauf zulässig sei. "Das ist unsinnig", so Fischer. C&A hatte im Zuge der Euro-Einführung zunächst nur Kartenzahlern bis vergangenen Samstag 20 Prozent Rabatt gegeben und die Aktion nach einem Verbot des Düsseldorfer Landgerichts auch auf Barzahler ausgeweitet. Auch dies untersagte das Gericht auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs als wettbewerbswidrig. Trotz eines angedrohten Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro gab C&A bis Samstag Rabatt.

Sprecher Thorsten Rolfes erklärte, C&A habe gegen die einstweiligen Verfügungen Rechtsmittel eingelegt und wolle seinen Standpunkt vor Gericht deutlich machen. "Wir werden dafür kämpfen, dass wir kein Bußgeld zahlen müssen", sagte Rolfes. Mit der Missachtung der einstweiligen Verfügungen könnte sich der Bekleidungsfilialisten ein Ordnungsgeld von bis zu 700.000 Euro eingefangen haben.

Dem Unternehmen hat die Aktion offenbar schon jetzt genutzt. Der Umsatz habe in der Rabattwoche um ein Vielfaches über dem des Vorjahreszeitraumes gelegen, berichtete die "Berliner Zeitung".