Fastfood-Gastronomie Einladung zum Betrug
Stuttgart - Verantwortlich für den Missstand ist nach Einschätzung der Prüfer die derzeit geltende gesetzliche Regelung, die Steuerhinterziehungen ermögliche und diese sogar "verhältnismäßig einfach und damit attraktiv" mache. Die harschen Worte der Finanzkontrolleure an die Politik sind das Ergebnis einer aberwitzigen Praxis, die eher an eine Schildbürger-Idee als an eine durchdachte Regelung erinnert.
So muss der Betreiber eines Fastfood-Restaurants bei sogenannten Außer-Haus-Speisen nur eine ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent an den Fiskus abführen. Konsumiert der Kunde Pizza, Döner oder Hamburger hingegen im Restaurant (so genannte In-Haus-Verkäufe), fallen die üblichen 16 Prozent an. Von dem ermäßigten Steuersatz hat der Verbraucher nichts, denn dieser zahlt immer den gleichen Preis, egal ob er etwa seinen Hamburger drinnen oder draußen verfuttert.
Der Gastronom kann dabei jedes Mal selbst entscheiden, ob er den Verkauf als In-Haus oder Außer-Haus deklariert. Das geschieht allein durch den entsprechenden Tastendruck auf der Registrierkasse.
In einem Fall, den die Steuerfahndung Heilbronn ermittelte, hatte ein Wirt sogar einen Außenumsatz von 100 Prozent, beim Innenumsatz herrschte Fehlanzeige. Steuerhinterziehung leicht gemacht. Die Tricksereien kommen ausschließlich dem Unternehmer zugute. Der spart satte neun Prozent an Steuern. Für manchen Steuer-Gauner summiert sich das im Jahr schnell zu fünf - bis sechsstelligen Euro-Beträgen.
Rechnungshof: Nur Gesetzesänderung löst das Problem
Steuerfahnder und Staatsanwälte ermitteln schon seit mehreren Jahren bundesweit gegen zahlreiche Inhaber von Fastfood-Restaurants. So wurden unter anderem mehrere Filialen von McDonald's durchsucht. Doch die Ermittlungen sind oft langwierig und die Beweisführung äußerst kompliziert. Zusätzlich binden die Prüfungen viel Personal. Trotzdem wurden schon einige Verfahren mit teilweise saftigen Geldstrafen und hohen Steuernachzahlungen abgeschlossen.
Allerdings, so der Bundesrechnungshof, sei den Missständen auch mit einem erhöhten Einsatz von Betriebsprüfern und Steuerfahndern nur schwer beizukommen. Mit der geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent werde "der Anreiz zur Manipulation weiter ansteigen", befürchten die Prüfer. Um das Steueraufkommen aus der Gastronomie zu sichern und um diese Form der Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen zu können, ist nach Auffassung des Rechnungshofes Eile geboten. Eine schnelle, effektive Lösung könne, so die Prüfer, "nur durch eine Gesetzesänderung in zufriedenstellender Weise erreicht werden".
Sie empfehlen, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für "Außer-Haus-Verkäufe" aufgehoben und eine Regelung eingeführt wird, nach der alle Restaurationsumsätze einheitlich mit 16 Prozent versteuert werden. Dies würde nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs zu einem höheren Umsatzsteueraufkommen von rund 400 Millionen Euro allein in der Fastfood-Branche führen. Sollte die Mehrwertsteuer wie geplant auf 19 Prozent steigen, wären es sogar 520 Millionen Euro zusätzlich.