STAATSSCHULDEN Fauler Apfel
Seit sechs Jahren ruht der Antrag der »Bundestagsabgeordneten Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und 229 weiterer Mitglieder des Deutschen Bundestages«. Doch bald ist es soweit. Am 6. Dezember, so die offizielle Festlegung des Bundesverfassungsgerichts, soll über den Antrag der damaligen Oppositionellen mündlich verhandelt werden.
Der Kanzler könnte es als späte Genugtuung empfinden - wenn er nicht heute selbst auf der Anklagebank säße.
Vor sechs Jahren hatten die Unionschristen vor dem höchsten Gericht gegen die Schuldenwirtschaft der Regierung Helmut Schmidt geklagt. Der Sozi-Kanzler, so der Vorwurf, habe 1981 mehr neue Schulden gemacht, als in seinem Haushalt an Investitionen vorgesehen waren. Das ist nach Artikel 115 des Grundgesetzes nicht erlaubt.
Ausgerechnet 1988 aber praktiziert Nachfolger Kohl zweifelsfrei dasselbe.
Das eine habe mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, ließ Kohl vorige Woche Manfred Langner, den Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklären. Und auch das bereits vorher vom Kanzler strapazierte Bild von den Äpfeln, die man mit Birnen nicht vergleichen könne, wiederholte der Christenjurist.
Schmidts Apfel sei faul gewesen, weil die sozialliberale Koalition 1981 bereits zum fünften Mal die Grenze des Artikels 115 überschritten hätte. Kohls Birne aber sei von feinster Art, weil nur »außergewöhnliche Umstände«, etwa der Ausfall des Bundesbankgewinns, 1988 zu einem »einmaligen Ausschlag« geführt hätten.
Der schwarze Justitiar hätte vorher lieber noch einmal einen Grundgesetzkommentar, den Kohl-Antrag vom September 1982 und die eigenen Haushaltspläne seit 1983 studieren sollen.
Die auf den ersten Blick willkürliche Verbindung zwischen Schulden und Investitionen im Staatshaushalt hat verfassungsgeschichtlich Tradition, und sie macht Sinn. Schon die Reichsverfassung schrieb vor, daß die Exekutive sich nur dann verschulden dürfe, wenn mit dem gepumpten Geld in Zukunft Einnahmen zu erzielen sind. Es sollte verhindert werden, daß Regierungen das Wohlleben ihrer Wähler auf Kosten zukünftiger Steuerzahler finanzierten.
Strittig ist, was alles unter den Begriff Investition fällt. Kohl und seine Kompagnons waren da vor sechs Jahren ganz streng.
Den Verfassungsrichtern schrieben die Herren von der Opposition, daß sie »die Subsumtion bestimmter Ausgabenansätze« in Schmidts Haushalt unter dem Titel »Ausgaben für Investitionen« für nicht verfassungsgemäß hielten. So könnten etwa Darlehensrückflüsse oder Abschreibungen auf Sachvermögen beim besten Willen nicht als Investitionen verbucht werden.
Lege man den in ihrem Antrag vertretenen verfassungskonformen Begriff der Investition den Haushaltsansätzen der vergangenen Jahre zugrunde, schrieb Dr. Helmut Kohl 1982 nach Karlsruhe, »so ist die Verschuldensobergrenze seit 1975 nur einmal nicht überschritten worden«.
1988, im Jahr der Verhandlung, holt dieser Satz den jetzigen Regierungschef ein. Bereinigt um die seinerzeit von ihm vorgeschlagenen Haushaltsposten, übertrafen die Investitionen der christlich-liberalen Regierung seit 1983 nur einmal, nämlich im Jahr 1985, die Neuverschuldung.
In fünf von sechs Regierungsjahren hat Kanzler Kohl - gemessen an seinen eigenen Kriterien - gegen das Grundgesetz verstoßen (siehe Graphik S.65).
Die Birne des Helmut Kohl ist mindestens so faul, wie es der Apfel Helmut Schmidts war.
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UNGESETZLICHES MINUS Abweichung der Nettokreditaufnahmen von den Nettoinvestitionen des Bundes in Milliarden Mark Nettokreditaufnahmen Nettoinvestitionen nach CDU-Definition Sozialliberale Koalition Christlichliberale Koalition Abweichung
[GrafiktextEnde]