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RENTE Fein gemacht

Bonn rang sich nun doch zu einem Ruhestand ab 58 durch. Das Angebot soll jene Gewerkschaften schwächen, die kürzere Wochenarbeitszeiten fordern. *
• aus DER SPIEGEL 11/1984
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Je näher die Entscheidung rückte, desto häufiger tauchten die vier Gewerkschafter im Bonner Arbeitsministerium auf.

Bauarbeiterführer Konrad Carl, Hermann Rappe von der IG Chemie, Günter Döding von der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten und Berthold Keller von der Gewerkschaft Textil-Bekleidung nörgelten bei Norbert Blüm über den allzu »mickrigen« Plan, Arbeitnehmer künftig mit 59 Jahren in Rente gehen zu lassen: Blüm müsse dafür sorgen, daß die Altersgrenze für Frühpensionäre auf 58 Jahre gesenkt werde.

Wenn der Arbeitsminister keine bessere Regelung schaffe, drohten die vier, müßten sie eben für eine andere Form der Arbeitszeitverkürzung kämpfen - für die 35-Stunden-Woche, wie sie vor allem die IG Metall fordert.

Die Warnung wirkte. Blüm hatte schon für die bescheidene Herabsetzung der Altersgrenze auf 59 Jahre mit dem gleichen Argument gekämpft. Wenn keine akzeptable Alternative zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit angeboten würde, bekäme im Gewerkschaftslager die IG Metall Auftrieb. Und die will notfalls für die 35-Stunden-Woche streiken. Flächendeckende Streiks aber kämen, da sich gerade ein sanfter Wirtschaftsaufschwung anbahnt, der Regierung des Helmut Kohl höchst ungelegen.

Blüm sorgte sogleich dafür, daß sich das herumsprach. Döding durfte seine Bedenken Finanzminister Gerhard Stoltenberg vortragen, bei den Unions- und FDP-Abgeordneten warb der CDU-Sozialexperte Haimo George.

Vergangene Woche hatte es Blüm geschafft. Stoltenberg wie auch Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff stimmten der Pensionierung ab 58 Jahre zu, und am Aschermittwoch lobte sich der Arbeitsminister beim Fischessen: »Das haben wir fein gemacht.«

Doch das feine Ergebnis hat seinen Preis. Unnachgiebig hatte Stoltenberg darauf beharrt, die neue Lösung dürfe auf keinen Fall mehr kosten als die zuvor im Kabinett vereinbarte 59er-Regelung. Wenn nun auch die 58jährigen in Rente gingen, müsse woanders gespart werden.

Der Finanzminister wußte auch wo: 40 Prozent der Kosten für den Vorruhestand sollte ursprünglich die Bundesanstalt für Arbeit tragen: Nun sollen es nur noch 35 Prozent sein.

Damit aber fällt die Regierungsgabe nicht üppig aus. Zwar kann der Frührentner nach wie vor auf 65 Prozent seines Bruttolohns oder rund 70 Prozent des Nettoeinkommens rechnen. Da aber die Bundesanstalt für Arbeit ihren Zuschuß um fünf Prozent senkt, muß der Arbeitgeber die Zusatzkosten tragen. Und so etwas kommt erfahrungsgemäß bei Tarif-Verhandlungen auf den Tisch - die großzügigere Vorruhestandsregelung bezahlen die Arbeitnehmer mit geringeren Lohnerhöhungen.

Bevor sich Arbeits- und Finanzminister auf die Senkung von Rentenalter und Zuschuß einigten, sicherte sich Blüm vorsichtshalber ab: Ob denn eine solche Lösung hingenommen werden könne, ließ er bei den Gewerkschaftsvorsitzenden

Döding und Keller anfragen. Die beugten sich.

In den Branchen, die diese vier Gewerkschafter vertreten, wären 1985 rund 170 000 Beschäftigte von der Vorruhestandsregelung betroffen. Blüm geht davon aus, daß sich davon etwa 100 000 Arbeitnehmer tatsächlich vorzeitig zur Ruhe setzen. Würden alle Betriebe mitziehen - von der Metallbranche bis zur Lederverarbeitung -, dann würden nach Bonner Schätzungen von 970 000 Arbeitnehmern 560 000 früher ausscheiden. Wenn nur die Hälfte dieser Posten neu besetzt würde, gäbe es rund eine viertel Million Arbeitslose weniger.

Der Beschäftigungsaspekt ist nicht das einzige Argument, das die Döding-Fronde unter den Gewerkschaften für den Vorruhestand anführt. Stolz verweisen die vier Gewerkschafter darauf, *___die Verkürzung der Lebensarbeitszeit beschere den ____Werktätigen einen längeren Lebensabend und sei somit ____auch ein sozialpolitisches Ziel; *___der geringe Zuschuß, den Blüms Gesetzentwurf vorsieht, ____könne in Tarifvereinbarungen verbessert werden.

Vor allem aber verteidigen die Befürworter ihre Zustimmung mit dem Argument, dieses Angebot zur Arbeitszeitverkürzung sei das einzige, für das es einen öffentlichen Zuschuß gebe. Jede andere Form - ob weniger Wochenstunden oder mehr Urlaubstage - müßten die Tarifparteien allein bezahlen.

Doch dieses Argument überzeugt nicht. Da die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr wohl leicht sinkt, ist es um die Finanzen der Bundesanstalt für Arbeit zumindest in diesem und im nächsten Jahr besser bestellt. Finanzminister Stoltenberg muß den eingeplanten Zuschuß von 1,7 Milliarden Mark nicht überweisen. Die Nürnberger Kasse wird damit allein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefüllt - aus Bonn kommt nichts für die Frührente dazu.

Teuer wird das Blüm-Modell für den Finanzminister nur, wenn die Konjunktur schlechter als erwartet läuft und wenn die Arbeitslosenzahl wieder steigt. Dann muß Bonn tatsächlich die Milliarden überweisen. Nur deswegen hat sich der Finanzminister so lange gegen Blüms Pläne gewehrt.

Die Vorteile sieht natürlich auch Stoltenberg: Der Vorruhestand ist Munition im Kampf gegen die 35-Stunden-Woche. Inzwischen gibt es sogar in der IG-Metall Funktionäre, die in Blüms Entwurf mehr als ein Muster ohne Wert sehen. Sie spielen Modelle für eine Einigung mit den Arbeitgebern durch, bei denen eine geringfügige Verkürzung der Wochenarbeitszeit gekoppelt würde mit einer früheren Verrentung.

Schon jetzt rechnet sich der IG-Metall-Chef Hans Mayr das Verdienst an, daß Blüm seinen Vorruhestand überhaupt durchgebracht hat: »Ohne die 35-Stunden-Forderung der IG Metall hätte er das nie geschafft.«

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