Fernsehen: EU-Parlament erlaubt Schleichwerbung - DER SPIEGEL
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Fernsehen EU-Parlament erlaubt Schleichwerbung

Die Schleichwerbung in der Daily Soap Marienhof und in der Krimireihe Tatort machten noch Schlagzeilen. Künftig wird das sogenannte Product Placement jedoch zum Alltag im Fernsehen gehören. Das EU-Parlament beschloss heute eine entsprechende Richtlinie - mit strengen Auflagen.
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Brüssel - Der Anbieter muss sicherstellen, dass der Zuschauer die Produktplatzierung erkennt. Zu Beginn und am Ende und nach jeder Werbepause muss er deshalb einen entsprechenden Hinweis platzieren. Der im Europäischen Parlament (EP) federführende Kulturausschuss hatte heute dem zuvor mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Ziel war es unter anderem, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, ihre jeweiligen Anbieter im Wettbewerb mit Konkurrenten aus China, Indien und den USA gleichzustellen. Die umstrittene Platzierung von Produkten soll in Serien, Spielfilmen und Sportsendungen erlaubt sein, in Kinder- und Nachrichtensendungen sowie Dokumentarfilmen jedoch nicht.

Ein weiterer strittiger Punkt in den Verhandlungen war die Regelung für die normale Werbung. Nach dem Kompromiss für den Gesetzestext können künftig die Sendungen jede halbe Stunde unterbrochen werden dürfen.

Die Berichterstatterin, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi zeigte sich zufrieden mit der Richtlinie: "Dies ist eine gute Chance, um Fernsehen auch in Zukunft als Kultur- und Wirtschaftsgut zu sichern", sagte sie. Die Regeln sollen unabhängig davon gelten, ob Programme beispielsweise über Satellit, Kabel oder Internet übertragen würden.

Die kulturelle Vielfalt der europäischen Fernsehlandschaft soll ebenso sichergestellt werden wie ein wirksamer Jugend- und Verbraucherschutz. Beim Jugendschutz wird erstmals eine freiwillige Selbstkontrolle festgeschrieben. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sehen und Hören haben, sollen einen besseren technischen Zugang zu Fernsehinhalten bekommen.

Nach dem Kulturausschuss des Parlaments ist nun der zuständige Ministerrat am 24. Mai am Zuge, das EP-Plenum dürfte sein Votum dann spätestens im September abgeben. Der Kompromiss zwischen dem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten war in den vergangenen Wochen auch mit Hilfe der EU-Kommission ausgehandelt worden. Die Zustimmung im Rat wie auch im Plenum des Parlaments im Juni gelten als Formsache. Die Neufassung der Richtlinie war nötig, um beispielsweise neue Vertriebskanäle im Internet oder Videos auf Bestellung zu erfassen.

mik/ddp/dpa