Finanzaufsicht Manager-Gehälter im Visier
Frankfurt am Main - Ein absichtliches Verschweigen werde als Fehler in der Rechnungslegung gewertet, sagte der Präsident der Behörde, Eberhard Scheffler, der "Financial Times Deutschland".
Ob gegen diese Firmen ein Bußgeld verhängt werde, entscheide letztlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) übergeordnet ist. Das Gesetz sieht Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Die Firmen können sich allerdings mit Dreiviertelmehrheit ihrer Aktionäre von der Veröffentlichungspflicht befreien lassen, maximal für fünf Jahre. Aus Sicht Schefflers muss aber eine Nichtveröffentlichung "aus berechtigtem Interesse des Unternehmens im Hinblick auf das Informationsinteresse des Kapitalmarktes die absolute Ausnahme sein".
Mehr als 100 börsennotierte Unternehmen wollen die Klausel anwenden und ihren Aktionären die Auskunft über die individuellen Vorstandsbezüge verweigern, wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ermittelte. Dazu zählen laut SdK sechs MDax-Firmen, zwölf SDax-Unternehmen und fünf TecDax-Werte.
tim/Reuters