Finanzen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Test
Kombi-Police üblich
FINANZtest hat Policen für Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherungen getestet, die mit einer Risikolebensversicherung kombiniert sind. Der Versicherte erhält dann im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente und die Angehörigen nach seinem Tod eine vorher festgelegte Summe. Diese Kombi-Police ist die übliche Variante. Es ist aber auch möglich, eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese kann preiswerter sein als das Kombi-Produkt. Sie ist vor allem für Antragsteller geeignet, die keine Familie versorgen müssen.
Verschiedene Berufsgruppen
Im Test kostet die Kombi-Police zwischen 430 und 1650 Euro im Jahr. Die Antragsteller im FINANZtest-Modellfall sind 30 Jahre alt und würden die Rente von 1000 Euro monatlich bis zum 65. Geburtstag bekommen. Die Todesfallsumme beträgt 50 000 Euro. Die Modellkunden sind Bürokauffleute und Industriemechaniker. Versicherer teilen die Antragsteller in Berufsgruppen mit je unterschiedlich hohem Risiko ein. Neben dem Alter ist dies ein wichtiges Kriterium für die Höhe des Beitrags. Akademiker mit Schreibtischjob zahlen meist am wenigsten. Wer sich dagegen in seinem Beruf stark körperlich anstrengen muss, zahlt die höchsten Beiträge.
Bedingungen wichtig
Wichtiger als der Preis sind allerdings die Versicherungsbedingungen. Diese entscheiden darüber, ob und wann ein Versicherer im Ernstfall zahlt. Besonders wichtig: Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Damit sagt ein Versicherer seinen Kunden unabhängig vom Alter zu, dass er die Rentenzahlungen nicht mit der Begründung ablehnt, der Kunde könne trotz der gesundheitlichen Beschwerden noch in einem anderen Beruf arbeiten. Grundsätzlich sollten Antragsteller darauf achten, dass der zuletzt ausgeübte Beruf Maßstab ist, wenn die Berufsunfähigkeit geprüft wird. Gut ist es auch, wenn Versicherer bei Meldung einer Berufsunfähigkeit rückwirkend zahlen. Einige tun dies bis zu drei Jahren.
Wahrheitsgemäß antworten
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In den Anträgen müssen Antragsteller auch Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Diese sollte jeder wahrheitsgemäß beantworten. Sonst kann der Versicherer die Zahlungen verweigern. Gut schnitten Angebote ab, die bei ambulanten Behandlungen maximal Angaben für die letzten fünf Jahre und bei stationären maximal Angaben für die letzten zehn Jahre verlangt haben. Ebenfalls gut: Wenn Antragsteller nur Krankheiten angeben müssen, die ärztlich behandelt wurden.
Laufzeit verändern
Mit einer kürzeren Laufzeit können Versicherte Geld sparen. So können Antragsteller etwa vereinbaren, dass die Laufzeit bereits mit dem 60. Lebensjahr endet. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Versicherte bis dahin ein Finanzpolster aufgebaut haben, auf das sie zurückgreifen können. Nachteil: Wer schon in jungen Jahren berufsunfähig wird, kann kaum noch zusätzlich sparen und sich ein Polster aufbauen.
Aus "FINANZtest" 7/2005