FlowTex-Betrug Schadenersatzklage geht in nächste Runde
Stuttgart - Ein Jahr nach der Abweisung der Klage von 113 Banken und Leasing-Gesellschaften gegen das Land Baden-Württemberg durch das Landgericht Karlsruhe wird sich nun das Oberlandesgericht Karlsruhe nochmals mit dem Fall befassen, teilte ein Gerichtssprecher nach der ersten Berufungsverhandlung heute mit. Mit einer neuen Beweisaufnahme will das Gericht klären, ob ein mit der Buchprüfung bei FlowTex befasster Finanzbeamter vorsätzlich falsch gehandelt hat und nicht nur fahrlässig.
Nach der bisherigen Planung will das Gericht den Prozess erst Mitte November mit einer komplett neuen Beweisaufnahme fortsetzen. Bis Weihnachten sollen 14 Zeugen vernommen werden, darunter die zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Ex-FlowTex- Chefs Manfred Schmider und Klaus Kleiser. Schmider hat allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil gegen ihn noch eine Anklage wegen Bestechung eines Karlsruher Betriebsprüfers anhängig ist.
In dem Berufungsverfahren fordern 113 FlowTex-Gläubiger - vorwiegend Banken und Leasing-Gesellschaften - 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz vom Land. Ihre Anwälte machen geltend, Finanzbeamte des Landes hätten den FlowTex-Betrug mit nicht existierenden Bohrsystemen frühzeitig durchschaut und deshalb den Schaden, der den Klägern durch den Zusammenbruch der Schwindelfirma entstanden ist, rechtzeitig abwenden können.
Die Ettlinger Firma FlowTex hatte jahrelang nicht vorhandene Bohrsysteme an Banken, Sparkassen und Leasingfirmen verkauft und zurückgemietet. Die Kläger behaupten, dass der Finanzbeamte bereits bei einer Betriebsprüfung im Jahre 1996 das Schneeballsystem mit den Leasingraten erkannt habe. Der Betrug flog jedoch erst Anfang 2000 auf. Bis dahin hatten die inzwischen zu langen Haftstrafen verurteilten Unternehmer Manfred Schmider und Klaus Kleiser einen Gesamtschaden von rund zwei Milliarden Euro verursacht. In dem Berufungsverfahren sollen auch die Hauptschuldigen gehört werden.
Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz im Juli 2005 abgewiesen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass das Land bereits 1996 durch den Betriebsprüfer vom betrügerischen Vorgehen des Unternehmens wusste und den Gläubigern deshalb zu Schadenersatz verpflichtet sei.
tim/Reuters/dpa