Flugzeugbau Airbus-Gegner siegen vor Gericht
Hamburg - Der Planfeststellungsbeschluss werde aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Als Gründe nannte das Gericht den zu erwartenden Lärm, der die Rechte der Anwohner beeinträchtige. Das schriftliche Urteil soll frühestens in zwei Wochen vorliegen. Das Urteil sei demnach noch nicht rechtskräftig, der Bau dürfe fortgesetzt werden. Es gilt als sicher, dass die Landesregierung in die Berufung geht.
Zwei Anwohner des Werkes im Stadtteil Finkenwerder hatten gegen die Hansestadt geklagt, weil sie viel mehr Lärm erwarten und deshalb den Planungsbeschluss der Behörden für unrechtmäßig halten. Im Hamburger Werk soll ab dem Jahr 2006 der geplante Riesen-Airbus A380 ausgeliefert werden. Dadurch sollen 4000 Jobs entstehen.
Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2000 in einer Eilentscheidung einen Baustopp erlassen. Dieser Baustopp wurde vom Oberverwaltungsgericht 2001 aufgehoben.
Airbus erklärte vor wenigen Wochen in der mündlichen Verhandlung, es seien schon 100 Millionen Euro verbaut worden. In Finkenwerder sollen Innenausbau und Lackierung des Riesen-Airbus A380 erfolgen, während die Montage in Toulouse erfolgt. Das Hamburger Airbus-Werk liegt direkt an der Elbe gegenüber dem Stadtteil Blankenese, wo unter Villenbesitzern der Ärger über den erwarteten Fluglärm groß ist. Für den Werksausbau wird auch ein Teil des Elbarmes Mühlenberger Loch zugeschüttet. Dagegen läuft ein zweites Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Naturschutz. Allerdings sind die ersten Hallen bereits gebaut.
In dem Verfahren stand nach damaliger Auskunft der Vorsitzenden Richterin Susanne Rubbert die Frage im Mittelpunkt, ob die Erweiterung gemeinnützig ist. Dadurch wären wie etwa beim Bau einer Eisenbahnlinie die Rechte der Einwohner stärker eingeschränkt als bei privaten Vorhaben. Die Hamburger Bürgerschaft hatte in einem Lex Airbus genannten Gesetz extra die Gemeinnützigkeit festgestellt. Das Gericht stellte nun fest, dass nur öffentliche Flughäfen privilegiert seien, nicht aber Werksflughäfen. Auch das Sondergesetz des Landes Hamburg helfe nicht, da für Angelegenheiten des Luftverkehrs nur der Bund zuständig sei.
In ersten Reaktionen begrüßten die Gegner des Airbus-Ausbaus das Urteil und forderten einen sofortigen Baustopp. Nur so könne verhindert werden, dass weitere Steuergelder in Finkenwerder verbaut würden. "Das Urteil steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wird daher nach unserer Überzeugung Bestand haben", sagte Rüdiger Nebelsieck, einer der Anwälte der Kläger.
Dagegen setzten die Befürworter des Airbus-Ausbaus ihre Hoffnung auf das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz. "Ich bin sicher, dass am Ende die praktische Vernunft siegt", sagte Präses Karl- Joachim Dreyer von der Handelskammer Hamburg. Für die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft erklärte Fraktionschef Uwe Grund, das Urteil werde vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand haben.