Flutopfer Versicherer versprechen schnelle Hilfe
Berlin - Die Allianz beispielsweise will im Fall der Flutkatastrophe eine Ausnahme machen und schneller als sonst reagieren. "Dies ist eine völlig neue Situation für uns. Wenn offizielle Dokumente vorliegen, werden wir dennoch schnell reagieren", sagte eine Sprecherin der Lebensversicherungssparte SPIEGEL ONLINE. Unter "offiziell" versteht der Konzern eine entsprechende Bestätigung des Auswärtigen Amtes oder des Bundeskriminalamtes, dass der Betroffene zu den Opfern der Flutkatastrophe gehört. Auch eine Vermisstenliste der Bundesregierung könnte ausreichen.
Ob Allianz-Versicherte unter den Opfern der Flutkatastrophe sind, konnte die Sprecherin nicht sagen. "Wir fürchten, dass wir als Marktführer betroffen sind", sagte sie lediglich.
Der Kölner Versicherer Gerling spricht von dem Ausnahmefall der Gefahrenverschollenheit. Wer in Lebensgefahr geraten und seitdem verschollen ist, kann demnach schon nach einem Jahr für Tod erklärt werden. Allerdings erklärte ein Sprecher: "Die bürokratischen Hürden sollen sich nicht zu Lasten der Betroffenen auswirken."
Die meisten deutschen Opfer der Flutkatastrophe wurden noch nicht gefunden oder identifiziert. Die Zahl der Vermissten hat sich erstmals leicht verringert. Sie liege aber immer noch bei deutlich über 1000, sagte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Klaus Scharioth. Die Zahl der identifizierten Toten aus Deutschland liege weiterhin bei 60, davon 46 in Thailand und 14 in Sri Lanka.
Amtliche Todeserklärung kann Jahre dauern
Nach deutschem Recht gelten Katastrophenopfer als vermisst und nicht als tot, solange sie nicht identifiziert sind. Eine amtliche Todeserklärung ist aber Voraussetzung für viele Leistungen der Assekuranzen. Wann diese ausgestellt wird, hängt jedoch von den Umständen ab, unter denen die Person verschwand. Verschollene können nach dem Verschollenheitsgesetz in bestimmten Fällen erst nach zehn Jahren für tot erklärt werden.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die meisten großen Anbieter von Lebensversicherungen trotz gesetzlicher Fristen unbürokratisch helfen. Die Unternehmen wollen die Gelder schneller als üblich auszahlen. Viele Anbieter hätten erklärt, ihnen reichten Hilfsdokumente, nach denen anzunehmen sei, dass der Versicherungsnehmer durch das Seebeben ums Leben gekommen ist, bestätigte ein GDV-Sprecher entsprechende Presseberichte.
BfA hat über schnelle Hilfe noch nicht entschieden
Anders als die Privatversicherer haben die gesetzlichen Rentenkassen über das weitere Vorgehen noch nicht entschieden. Leistungen für Hinterbliebene will die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nach Eingang entsprechender Anträge aber rasch erbringen, hieß es.
Zunächst würden von einer Arbeitsgruppe entsprechende Lösungswege für Problemfälle ausgelotet, sagte ein BfA-Sprecher. Geprüft werde, welche Voraussetzungen und Unterlagen reichten. Sie müssten belegen, dass der Tod mit gesicherter Kenntnis eingetreten ist, um ohne amtliche Todeserklärung Renten an Hinterbliebene zu zahlen.
Altersrenten für Vermisste würden zunächst weitergezahlt, längstens bis zur Erklärung des Todes. Sie könnten dann theoretisch aber zurückgefordert werden.