Formel 1 Kartell-Klage gegen Kirch
München/Düsseldorf - Das Bundeskartellamt bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Die Behörde habe die Beschwerde Kloibers an das Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeleitet.
Kloiber befürchtet dem Zeitungsbericht zufolge eine unzulässige Machtbündelung im Sportrechtebereich bei Kirch. Zur KirchGruppe gehört der Fernsehkonzern ProSiebenSat.1.
Ein Sprecher der KirchGruppe nannte Kloibers Klage unbegründet. Das Verfahren unterliege insgesamt der Genehmigung des Bundeskartellamtes. Dadurch sei eine unzulässige Rechtebündelung gar nicht möglich.
Das Kartellamt habe seine Zustimmung Ende März mit Auflagen verbunden. Demnach müssten TV-Vermarktungsrechte im Falle ihrer Neuvergabe von einer gesonderten Gesellschaft in einem offenen Verfahren versteigert werden, sagte der Sprecher.
Kirch erhielt im Zuge des Einstiegs bei EM.TV auch Zugriff auf die Formel-1-Holding SLEC. Kirch übernahm 49 Prozent an der Holding Speed, die zuvor im Alleinbesitz von EM.TV war. Speed wiederum hält 75 Prozent an der SLEC.
Kirch und Kloiber gelten in der Branche als Erzrivalen. Kloiber geriet zuletzt in die Schlagzeilen, als er versuchte, den Einstieg Kirchs bei EM.TV zu verhindern. EM.TV hatte sich 1999 mit 45 Prozent an Kloibers Tele München Gruppe (TMG) beteiligt. Allerdings müssen diese Anteile nun aus kartellrechtlichen Gründen verkauft werden, weil die KirchGruppe bei EM.TV eingestiegen ist.