HANDEL Ganz konsequent
Man traf sich in Zürich, auf neutralem Boden. Die besten deutschen Namen waren durch Top-Manager vertreten, Markenhersteller wie Puma oder Poggenpohl, wie Nordmende oder Rowenta.
Als die Herren nach einigen Stunden auseinandergingen, war eine neue Lobby entstanden, die »Initiative Markenhersteller und Mittelstand (IMM)«. Was sich wie ein gemeinnütziger Verein anhört, ist in Wahrheit eine sehr eigennützige Gründung. Die 14 Mitglieder und eine wachsende Zahl ähnlich Gesonnener sind dabei, die verbotene Preisbindung der zweiten Hand mit einem Trick wieder aufleben zu lassen.
Zu diesem Zweck fördern Hersteller verschiedener Konsumgüter-Branchen Zusammenschlüsse ihrer Händler in sogenannten Mittelstandsvereinigungen. Solche Bündnisse sind durchaus legal und, als Schutz der Kleinen vor den Handelsriesen, aus Wettbewerbsgründen sogar willkommen.
Die Hersteller aber legen, ganz in ihrem Interesse, diesen Schutz überaus großzügig aus. »Wir wollen die Preisfront sauberhalten, ganz konsequent«, sagt etwa Fritz Bischof, Geschäftsführer eines kleinen Jeans-Herstellers, Marke »Ken Marshal«.
Und das geht so: Die Händler bilden eine eigene, rechtlich selbständige Organisation. Die arbeitet mit dem Hersteller zusammen, gibt Empfehlungen zu den Produkten und zu den Verkaufsstrategien.
Der Hersteller revanchiert sich mit exklusiven Produkten, die nur an Mitglieder dieses Händlerkreises abgegeben werden. Der Clou des Deals: Die Händler einigen sich auf einen Preis für diesen Teil ihres Sortiments.
Damit ist das Gesetz, das feste Preisvorgaben der Hersteller für den Einzelhandel verbietet, ausgehebelt. Denn untersagt ist nur, daß die Hersteller festlegen, zu welchen Preisen die Händler ihre Produkte an die Verbraucher verkaufen müssen. Nicht verboten ist aber, daß sich die Händler untereinander über die Preise verständigen.
Diesen Spielraum läßt die Mittelstandsempfehlung des Kartellgesetzes ausdrücklich zu. Kleine und mittlere Unternehmen dürfen sich durch eine gemeinsame Geschäftspolitik gegen die Übermacht großer Konkurrenten wehren, sie dürfen gemeinsam das Sortiment gestalten, gemeinsam werben - und eben gemeinsam die Preise, allerdings unverbindlich, festlegen.
Lange Zeit blieben die Möglichkeiten dieses Gesetzeswerks unentdeckt. Bis die Mittelständler Nordmende und Rowenta vorführten, was heute Schule macht. Beide gelten als Bahnbrecher der neuen Bewegung.
Der angeschlagene Unterhaltungselektronik-Hersteller Nordmende, ein Tochterunternehmen der französischen Thomson-Gruppe, hatte 1985 für die Gründung seines Mittelstandskreises gesorgt. Damals, beim Start, waren 26 Fachhändler dabei; heute weist der Zirkel rund 3000 Mitglieder aus, die in 13 regionalen Arbeitskreisen organisiert sind.
Diese Händler haben bei Nordmende ein sehr weitgehendes Mitspracherecht, bis hin zur Produktgestaltung. Und sie dürfen manche Geräte exklusiv verkaufen - zum, selbstverständlich unverbindlich, festgesetzten Preis.
Rowenta, der Offenbacher Hersteller von Haushaltsgeräten, stellt rund ein Viertel seines Produktprogramms ausschließlich für die rund 7000 Mitglieder seiner Mittelstandsvereinigung her. Der Fürther Unterhaltungselektronik-Produzent Grundig will künftig für die »Grundig Fachhandels Initiative (GFI)« Geräte mit besonderem Design und spezieller Ausstattung anbieten.
Die Zusammenarbeit zahlt sich für beide Seiten aus. Nordmende will in diesem Jahr, nicht zuletzt dank seines Händler-Konzepts, erstmals wieder einen Gewinn erwirtschaften: Die Spannen sind inzwischen wohl wieder auskömmlich.
An solch »herstellergestützte Mittelstandsvereinigungen« (Kartellamtsdefinition) hatten die Bonner Gesetzesmacher nicht gedacht, als sie die Mittelstandsempfehlung formulierten. Daß die Hersteller den Händlerkreisen mit Rat und Tat zur Seite stehen, ist deshalb auch nirgends verboten.
Die Fürsorge geht gelegentlich sehr weit - bis hin zur Einladung an die Händler, einen solch nützlichen Verein zu gründen; hinterher wird so was dann als Eigeninitiative gefeiert. Der Jeans-Hersteller Ken Marshal beispielsweise hat seine 250 »Fashion Family«-Mitglieder unter 1500 Händlern ausgewählt.
Argwöhnisch beobachten die Kartellbeamten den Einfluß der Hersteller auf die Endverkaufspreise. Eingreifen können sie dann, wenn die Produzenten direkt auf die Preisempfehlung der Händler einwirken. Oder wenn die Hersteller gar drohen, Händler, die diese Preisempfehlung als unverbindlich mißverstehen, nicht mehr zu beliefern.
Das allerdings ist reine Theorie. Beweisen ließ sich solch unzulässiger Einfluß bislang nie.
Noch nimmt der Verbraucher durch den Vertriebstrick keinen Schaden. Solange andere Hersteller für Wettbewerb sorgen, gibt es genügend preisgünstige Angebote. Problematisch wird die Umgehung des Preisbindungs-Verbots erst, wenn dieselben Händler mehreren Vereinigungen angehören - und die Preise verschiedener Marken festlegen.
Seit Grundigs GFI dem Pionier Nordmende nacheifert, rückt dieser kritische Zustand auf dem Markt für Unterhaltungselektronik bedrohlich näher. Schon im Herbst soll die GFI 3000 bis 4000 Mitglieder haben.
Und das ist noch nicht das Ende. Die Bosch-Tochter Blaupunkt, ebenfalls Produzent von Unterhaltungselektronik, plant auch einen Händlerkreis.