Gaskartell-Verdacht EU schreitet gegen E.on ein
Brüssel Hintergrund sei ein "mutmaßlicher" Verstoß gegen Artikel 81 des EG-Vertrags über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, teilte die EU-Behörde in Brüssel mit. Der mögliche Verstoß bestehe darin, dass E.on und GdF übereingekommen sein sollen, kein Erdgas auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen zu verkaufen.
Diese Vereinbarung und abgestimmte Verhaltensweise könnte vor allem Lieferungen von Erdgas über die Megal-Pipeline betreffen, die E.on und GdF gemeinsam gehört und durch die Erdgas von Tschechien und Österreich nach Süddeutschland und Frankreich befördert wird.
E.on: Fraglicher Vertrag ist 30 Jahre alt und gilt nicht mehr
Die Verfahrenseinleitung sei eine Folge einer Nachprüfung, die 2006 bei E.on und Gaz de France in Deutschland und Frankreich durchgeführt wurde.
Die Kommission betonte, die Einleitung des Verfahrens bedeute noch nicht, dass ihr "schlüssige Beweise für einen Verstoß" gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorliegen. Sie betrachte die Angelegenheit aber als "vorrangig" und werde sie nun "eingehend untersuchen". Sollten die Unternehmen, die nun zu den Vorwürfen offiziell Stellung nehmen können, von der Kommission eines wettbewerbswidrigen Verhaltens für schuldig befunden werden, so drohen Strafgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
An den mutmaßlichen Praktiken sind laut EU-Mitteilung zum einen die E.on AG, ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften unter ihrer Kontrolle, darunter die E.on Ruhrgas und die E.on Gastransport und die Megal Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft beteiligt. Auch gegen Tochterfirmen von Gaz de France und den Konzern selbst bestehe ein Verdacht.
E.on teilte mit, das EU-Kartellverfahren gehe möglicherweise auf eine Vereinbarung aus den siebziger Jahren zurück. Eine Vereinbarung über den Transport von Gas durch die Megal-Pipeline sei 1975 geschlossen worden. Sie sei bereits vor einigen Jahren aufgehoben worden. "Sie hatte auch davor keine praktische Bedeutung", fügte er hinzu.
itz/ddp/dpa/Reuters