Gasprom: EU will deutsche Milliarden-Bürgschaft untersuchen - DER SPIEGEL
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Gasprom EU will deutsche Milliarden-Bürgschaft untersuchen

Der Wirbel um die deutsche Milliarden-Bürgschaft für Gasprom geht weiter. Nun schaltet sich die EU-Kommission ein. Sie verlangt von der Bundesregierung Aufklärung über den Deal mit dem neuen Arbeitgeber von Altkanzler Gerhard Schröder.
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Brüssel – EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte am 20. April in einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesregierung aufgefordert, die Einzelheiten über die Bürgschaft für das fünf Milliarden Euro schwere Projekt zum Bau einer unterirdischen Gaspipeline des russischen Energiekonzerns Gasprom zu erläutern. Das Ministerium teilte mit, man werde noch im Laufe der Woche ein Antwortschreiben nach Brüssel senden.

Die Bürgschaft war noch unter der Regierung von Gerhard Schröder genehmigt worden. Mit ihr bürgt die Bundesrepublik für einen Kredit der Deutschen Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von einer Milliarde Euro. Das Geld sollte in den Bau eines Zubringers der Gaspipeline fließen, mit dem die Ostsee unter Umgehung Polens und des Baltikums mit Russland verbunden werden soll.

Die Bürgschaft hatte zuletzt für Wirbel gesorgt, da Altkanzler Schröder mittlerweile dem Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft der Pipeline vorsitzt und dafür eine jährliche Vergütung von 250.000 Euro bezieht. Er hatte in diesem Zusammenhang stets jeden Interessenskonflikt verneint.

Seine Behörde wolle nun wissen, unter welchen Bedingungen eine solche Bürgschaft vergeben würde, sagte ein Sprecher von Wettbewerbskommissarin Kroes. Man werde prüfen, ob die Bürgschaft mit EU-Recht vereinbar sei. Es handele sich bei dem Schreiben um ein formelles Auskunftsersuchen.

Unter Berufung auf Regierungskreisen berichtete das "Handelsblatt", man gehe davon aus, dass Kroes die Bundesregierung auffordern werde, die Bürgschaft anzumelden, sofern Gasprom sie in Anspruch nimmt. Der russische Konzern hatte jüngst erklärt, darauf verzichten zu wollen, während Deutsche Bank und KfW angaben, weiter in Verhandlungen zu sein.

Dass Wettbewerbskommissarin Kroes den Fall nun untersucht, ist dem Bericht nach das erste Mal, dass die Europäische Union Finanzierungsinstrumente der Bundesregierung zur Absicherung von Auslandsgeschäften unter die Lupe nimmt. Im Fall von Gasprom handelt es sich um einen sogenannten ungebundenen Finanzkredit, für den keine Gegenleistung oder Sicherheit verlangt wird. Der Staat kann Projekte außer durch Kreditbürgschaften auch durch Hermes-Bürgschaften und Investitionsabsicherungen unterstützen.

ank/rtr