Gastkommentar Vorteil für die Kopfpauschale
Die Vorteile für Arbeitgeber liegen auf der Hand. Erklärte Absicht einer Kopfpauschale ist es, die Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung zu entlassen. Das klingt brutal und nach Manchester-Kapitalismus, beruht aber auf einem klugen Gedanken. Wer einen Mitarbeiter einstellt, so das Argument, rechnet die Sozialkosten sowieso in seine Planung ein. Er trennt nicht zwischen Ausgaben für Lohn und Krankenversicherung, sondern zieht einen Strich unter die Rechnung und weist alles Geld, das seine Mitarbeiter ihn kosten, als Lohnkosten aus. Je höher die Beiträge für die Krankenversicherung klettern, desto teurer wird aus seiner Sicht die Arbeit. Jeder Prozentpunkt mehr Kassenbeiträge vernichtet Jobs, jede Anpassung schafft Anreize zur Verlagerung von Arbeit ins Ausland oder zum Ersatz von Menschen durch Maschinen.
Deswegen plädieren die Anhänger der Kopfpauschale dafür, Krankenversicherungen in Zukunft so zu betrachten wie Unfall- oder Hausratsversicherungen: Sie sind Sache des Einzelnen, nicht des Arbeitgebers. Der zahlt einen festen Lohn, und davon muss jeder Arbeiternehmer seine Ausgaben bestreiten. Das Modell ist durchdacht: Wenn es eingeführt würde, könnten Kostenexplosionen im Gesundheitswesen die Arbeitslosigkeit genauso wenig nach oben treiben wie das heute mehr Autounfälle, Diebstähle oder Wasserschäden tun. Die Gesellschaft würde den Schaden nicht mehr doppelt bezahlen: finanziell und durch höhere Arbeitslosigkeit. Auf den Krankenversicherungsprämien bleibt der Arbeitnehmer hängen. Das schwächt die Kaufkraft und könnte der Konjunktur schaden. Doch das klingt schlimmer als es ist. Damit beim Systemübergang kein Schock eintritt, schlagen die Verfechter der Kopfpauschale Folgendes vor: Die Arbeitergeber erhöhen am Stichtag der Umstellung die Löhne brutto um den Betrag, den sie bis dahin als ihren Anteil an die Krankenversicherung entrichtet haben. Sie zahlen also das gesamte Geld direkt an den Arbeitnehmer aus, müssen sich fortan nicht mehr mit Versicherungen herumschlagen und können die Verwaltungskosten senken.
Simples Modell
Der Arbeitnehmer nimmt das zusätzliche Geld und zahlt daraus seine Prämie an die Kasse. Das ist ein simples Modell, wie es heute problemlos bei allen Privatversicherten funktioniert. Am Tag der Umstellung steht der Arbeitnehmer also unter dem Strich gleich da. Verkraften muss er danach jedoch Steigerungen der Kopfpauschale, genau wie bei der Haftpflicht- oder Hausratversicherung.
Natürlich wird er versuchen, über die Zeit Lohnerhöhungen bei seinem Arbeitgeber herauszuholen, und manchmal wird er damit Erfolg haben. Entscheidend aber ist, dass die Kostenexplosion im Gesundheitswesen nicht mehr automatisch auf die Arbeitskosten durchschlägt, sondern nur indirekt über Lohnverhandlungen. Damit wäre schon viel gewonnen. Arbeit könnte billiger werden, und mehr Jobs entstünden. Diese Vorteile hat die Bürgerversicherung nicht. Unternehmer sollten daher für die Kopfpauschale eintreten und gegen die Bürgerversicherung stimmen. Ähnliche Interessen haben gut verdienende Arbeitnehmer. Die Modellrechnung der Rürup-Kommission zeigt, dass Haushalte zwischen 50.000 und 120.000 Euro Jahreseinkommen mit der Bürgerversicherung ins Minus rutschen, gegenüber dem heutigen Stand also eine Verschlechterung hinnehmen müssten, während sie mit der Kopfpauschale besser dastehen. Wer also in dieser Einkommensgruppe liegt, schadet seiner Kasse, wenn er die Bürgerversicherung fordert.
Das gilt besonders dann, wenn der Gesetzgeber für die Kopfsteuer einen Gerechtigkeitsausgleich per Steuererhöhung beschließt. Und das wird er kaum vermeiden können. Eine Pauschale von 200 Euro belastet jemanden, der 2000 Euro im Monat verdient, viel mehr als den Einkommens-Millionär. Darin liegt politischer Sprengstoff. Schon Margaret Thatcher war mit dem Versuch gescheitert, in Großbritannien eine Kopfsteuer namens "poll tax" einzuführen. Die Fälle sind zwar nicht ganz vergleichbar, weil die "poll tax" eine Steuer und keine Versicherungsprämie war, aber das politische Konfliktpotenzial ist ähnlich. Millionen von Kleinverdienern werden nicht einsehen, warum sie für Gesundheit genauso viel wie die Reichen bezahlen sollen - obwohl sie das beim Autokasko klaglos akzeptieren.
Gerechtigkeitsausgleich per Steuer
Unter diesem Druck wird der Gesetzgeber einen Ausgleich schaffen. Denkbar wäre, dass er den Solidaritätszuschlag von 5,5 auf etwa 10 Prozent erhöht. Damit nimmt er genug Geld ein, um Geringverdiener von den Folgen der Kopfpauschale zu entlasten. Ein solcher Schritt träfe die Reichen mehr und die Armen weniger, weil die Erhöhung des Soli-Zuschlags wie jede Steuererhöhung der Progression unterliegt. Der Gerechtigkeit wäre Genüge getan - allerdings zum Schaden zweier Einkommensgruppen. Wer zwischen 20.000 und 40.000 Euro brutto verdient, käme etwas schlechter dabei weg als heute. Die Erhöhung des Solis belastet ihn stärker, als ihn die die Kopfpauschale entlastet.
Größter Verlierer der Kombination von Kopfpauschale und Steuerausgleich wären Einkommen über 120.000 Euro. Sie stünden viel schlechter da als heute. Mitleid werden sie dafür sicher nicht ernten. Aber aus ihrer subjektiven Sicht geraten Topmanager in die Zwickmühle: Als Unternehmer müssen sie für die Kopfpauschale sein, als Hochverdiener für die Bürgerversicherung. Diesen Konflikt muss dann jeder mit sich selbst ausmachen.
Christoph Keese ist Chefredakteur der Financial Times Deutschland