Gehaltslimit: EU will Bankerboni begrenzen - DER SPIEGEL
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Gehaltslimit EU will Bankerboni begrenzen

Es ist ein Gesetzentwurf, der es in sich hat: Die EU will durchsetzen, dass Manager künftig nicht mehr durch hohe Gehälter und Boni für exzessive Risiken belohnt werden. Halten sich die Geldhäuser nicht an die neuen Regeln, können die Aufsichtsbehörden Sanktionen verhängen.
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Brüssel - Die Banken sollen bei der Bezahlung ihrer Finanzmanager künftig mehr Vernunft walten lassen: Nach einem Gesetzentwurf der EU-Kommission könnte die Bankenaufsicht künftig Sanktionen gegen Banken verhängen, die mit hohen Bonuszahlungen "perverse Anreize" zur Inkaufnahme hoher Risiken setzen. Die erneute Reform der Eigenkapitalregeln sieht außerdem strengere Regeln zur Behandlung komplexer Wertpapiere vor, um Finanzkrisen in der Zukunft zu verhindern.

"Den Banken werden Grenzen gesetzt bei ihren Anlagen in hochkomplexe Verbriefungen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die damit verbundenen Risiken voll und ganz verstanden haben", erklärte die EU-Kommission dazu am Montag in Brüssel. Die kurz als "Basel II" bezeichneten Eigenkapitalregeln verpflichten die Banken, zur Absicherung von Verlusten aus Krediten oder Wertpapieranlagen Eigenkapital beiseite zu legen.

"Diese Vorschläge widmen sich den Risiken, die mit den zwei Hauptursachen der gegenwärtigen Krise in Verbindung stehen, Verbriefung und Entlohnung", sagte Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso.

Der Entwurf, der den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht folgt, sieht etwa höhere Anforderungen für doppelte Verbriefungen (Re-Securitisation) vor. Dies sind Portfolien, die sich aus Wertpapieren zusammensetzen, in denen Kreditrisiken gebündelt wurden. Sie waren eine Ursache der Finanzkrise, weil die mit ihnen verbundenen Risiken nicht mehr nachvollziehbar waren.

Der Vorschlag sieht auch härtere Pflichten zur Offenlegung von Risiken vor. Auch müssten die möglichen Verlustausfälle von Anlagen, die im Handelsbuch einer Bank gehalten werden, anders kalkuliert werden. Die Richtlinien-Änderung muss jetzt von den EU-Ländern und vom Europäischen Parlament beraten werden.

sam/Reuters/ddp