Gehaltsregeln Politik will Krankenkassen-Absahner stoppen
Hamburg - Die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherer haben sich nach SPIEGEL-Informationen bereits im November auf einer Tagung in Magdeburg auf die Reform geeinigt. Zwar werden die Gehälter nach wie vor durch die Verwaltungsräte der Krankenkassen festgelegt, aber im Wege der Aufsicht können die dafür zuständigen Sozialministerien in Zukunft korrigierend eingreifen.
"Mit der neuen Regelung schränken wir im Einzelnen den Wildwuchs bei den Vorstandsvergütungen und Zulagen ein", begründet der baden-württembergische Sozialminister Andreas Renner (CDU) den Systemwechsel. So kassierte etwa ein Vorstand, dessen Krankenkasse gerade mal rund 9000 Versicherte betreute, über 110.000 Euro an Grundvergütung pro Jahr.
Das Bonner Bundesversicherungsamt hatte in der Vergangenheit mehrere Kassen auf Grund unverhältnismäßig hoher Vorstandsbezüge und außerordentlicher Gehaltssteigerungen abgemahnt (SPIEGEL 11/2005).Die gesetzlichen Krankenkassen, die kassenärztlichen und die kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind seit 2004 verpflichtet, zum Stichtag 1. März die Höhe der jährlichen Bezüge einschließlich der Nebenleistungen sowie der wesentlichen Versorgungsregelungen ihrer Vorstände im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.