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VERSICHERUNGEN Geistig verbrüdert

Ein neues Gesetz soll die Lebensversicherer dazu zwingen, ihre Kunden stärker an den Überschüssen zu beteiligen.
• aus DER SPIEGEL 22/1982
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als August Angerer an die Spitze des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) rückte, schien ihm die wichtigste Aufgabe der Berliner Bundesbehörde bereits erledigt.

»Den Verbraucherschutz im Versicherungswesen«, erklärte der neue Präsident im Sommer vergangenen Jahres, »haben wir schon zu einer Zeit verwirklicht, als davon noch gar nicht geredet wurde.«

Das war wohl geprahlt. Selbst die Bundesregierung gibt inzwischen schwerwiegende Mängel in der Versicherungsaufsicht zu. Die kritischen Anmerkungen zum geltenden System stehen in der Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Es wird derzeit im Bundestag beraten und soll vor allem die Kunden der Lebensversicherer besserstellen.

Denn zur Zeit, so heißt es in der Gesetzesbegründung, sei »nicht gewährleistet«, daß die Versicherten »möglichst ungeschmälert« an den Überschüssen aus den Lebensversicherungen teilhaben. Trotz »wiederholter aufsichtsbehördlicher Einwirkungen« konnte das BAV »nicht verhindern«, daß viele Versicherungskonzerne ihre Kundschaft mit einer »unzureichenden Überschußbeteiligung« abspeisen.

Seit Jahrzehnten können die rund hundert Lebensversicherer von ihren Kunden Beiträge verlangen, die weit über dem liegen, was die Unternehmen zur Deckung aller Ausgaben benötigen. Dies sei erforderlich, so die Begründung für die vom Aufsichtsamt verordneten Mondpreise, um »die Unsicherheitsfaktoren auszugleichen, die mit der künftigen Entwicklung beim Risiko-, Zins- und Kostenverlauf zwangsläufig verbunden sind«.

Nur hohe Sicherheitszuschläge, so meinte das Amt, garantierten, daß die vertraglich zugesicherten Leistungen auf Dauer auch erbracht würden. Denn Beitragserhöhungen, wie sie in anderen Versicherungszweigen regelmäßig vorkommen, sind den Lebensversicherern verboten.

So bucht die Branche etwa 20 Prozent einer Lebensversicherungsprämie als Risikoanteil für den Fall, daß der Kunde vor Ablauf des Vertrages stirbt und seinen vereinbarten Gesamtbeitrag nicht voll einzahlen kann. Aber die Vorsicht ist übertrieben.

In Wahrheit nämlich würden zehn Prozent der Prämie ausreichen, um das Risiko abzudecken. Jahr für Jahr verbuchen die Konzerne das andere Zehntel als sogenannte Sterblichkeitsgewinne.

Zusätzliche Gewinne auf Kosten ihrer Kunden ziehen die Unternehmen aus dem Sparanteil der Prämie, der im Schnitt 60 Prozent des Beitrages ausmacht. Auf diesen Anteil seiner jährlich gezahlten Prämie wird dem Versicherten - seit 40 Jahren unverändert - nur eine Verzinsung von drei Prozent garantiert. Die Lebensversicherer jedoch, die das Geld ihrer Kunden in Immobilien und Wertpapieren anlegen, erzielen mehr als sieben Prozent Rendite.

Diese Zins- und Sterblichkeitsgewinne, die fast ausschließlich wegen der übervorsichtigen Kalkulationsvorschriften entstehen, müßten nach Meinung der S.73 Bundesregierung vor allem den Versicherten gutgebracht werden. Doch da versagen bislang die sonst so perfektionistisch ausgefeilten Aufsichtsgesetze.

Das Gesetz schreibt den Versicherern vor, mindestens 90 Prozent ihrer Überschüsse an die Kunden auszuschütten. Doch ehe es ans Verteilen geht, ist der Überschuß oft beträchtlich geschrumpft: Die Unternehmen können Verluste, die etwa durch zu hohe Verwaltungs- oder Vertreterkosten entstehen, vorab verrechnen.

Dank dieser Regelung ist die Lebensversicherung ein Geschäft ohne jedes Risiko: Die Firmen können die Höhe der Überschußbeteiligung nach Belieben steuern. So könnte etwa ein Lebensversicherer durch hohe Kosten und Gewinnverschiebungen auf Konzerntöchter den zu verteilenden Überschuß theoretisch bis auf eine Mark herunterdrücken. Dem Gesetz wäre dann genüge getan, wenn er davon 90 Pfennig an die Kunden ausschüttete.

Diese Usancen führen dazu, monierten BAV-Beamte, daß es »nicht so sehr auffällt, wenn ein Unternehmen weniger gut wirtschaftet«. Der Kunde kann nämlich immer erst am Ende der Vertragszeit erkennen, wie rentabel die Versicherung mit seinem Geld gewirtschaftet hat.

Die in Bonn vorbereitete Gesetzesnovelle soll nun dem Aufsichtsamt in Berlin die Mittel verschaffen, gegen die einseitige Gewinnverteilung vorzugehen. Kernstück der neuen Regelung ist eine sogenannte Rückgewährquote, die vom Branchendurchschnitt bei Zins- und Risikoüberschüssen bestimmt wird. Entsprechen die ausgeschütteten Gewinne im Schnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht zumindest dem anhand des Branchendurchschnitts errechneten Richtsatz, so soll die Aufsichtsbehörde künftig eine andere Gewinnverteilung erzwingen können.

Diese Retuschen an der bisherigen Praxis, meint die SPD-Bundestagsabgeordnete Anke Martiny, Versicherungsexpertin ihrer Fraktion, könnten höchstens »ein erster Einstieg in die Problematik« sein. An den »allgemein üblichen Benachteiligungen der Verbraucher« änderten sie jedenfalls nichts.

Nur durch eine »grundlegende Reform«, da ist sich die Sozialdemokratin mit anderen Versicherungsexperten einig, könnten die »Mißstände in der Versicherungswirtschaft« beseitigt werden. Die bestehenden Gesetze zwingen das Amt, dessen Kosten zu 90 Prozent von der Versicherungsbranche getragen werden, nur zu oft, im Interesse der zu kontrollierenden Unternehmen zu handeln.

Zudem streben viele Aufsichtsbeamte aus der Berliner Behörde in die Versicherungskonzerne, weil dort meist bessere Gehälter gezahlt werden. So übernahm Angerers Vorgänger, Walter Rieger, die Leitung der Münchner Firma Bayerische Versicherungskammer. Andere Aufsichtsbeamte neigen dazu, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Uwe Jens, »nach jahrelanger Tätigkeit genauso zu denken, wie es den Interessen ihres Wirtschaftszweiges entspricht«. Bei dieser »geistigen Verbrüderung mit der Wirtschaft«, kritisiert Jens, könne »von einer Kontrollfunktion wahrlich nicht gesprochen werden«.

In der Tat wurde das Aufsichtsamt zum Beginn dieses Jahrhunderts keineswegs gegründet, um die Versicherungskunden vor Ausbeutung und Betrug zu schützen, es entstand vielmehr auf Druck der Assekuranz. Eine zentrale Behörde sollte die Zulassungsbedingungen für alle Unternehmen im gesamten Reichsgebiet vereinheitlichen und damit volle Freizügigkeit garantieren.

Zudem gab es in der Gründerzeit der Assekuranz zahlreiche Hasardeure, die mit den Policen schnelles Geld zu machen hofften. Die Beutezüge dieser Versicherungshaie, so fürchteten die seriösen Firmen, könnten den ganzen Geschäftszweig in Verruf bringen.

So war es auch im Interesse der Branche, wenn das Aufsichtsamt gewisse Mindestanforderungen an die Versicherer stellte und den Unternehmen im Gegenzug durch staatlich verordnete Mondpreise quasi Konkursschutz garantierte. Dabei erschöpfte sich der Verbraucherschutz darin, daß die Firmen die dauernde Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen darlegen mußten.

Daß es keineswegs Aufgabe der Berliner Behörde sei, für bestmöglichen Versicherungsschutz zu sorgen, wurde im Oktober 1980 sogar noch einmal vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Danach ist das Amt »nicht ermächtigt, die Interessen der Versicherten an deren Stelle wahrzunehmen«. Vielmehr dürfe das Amt erst einschreiten, »wenn die Belange der Versicherten nicht mehr ausreichend gewahrt und deswegen unangemessen beeinträchtigt sind«.

So bleibt das Aufsichtsamt wohl trotz Gesetzesnovelle auch weiterhin der staatliche Schirmherr eines Superkartells, das allen Lebensversicherern ein gutes Auskommen garantiert. Nach wie vor kann die Assekuranz die aus überhöhten Beiträgen zwangsläufig entstehenden Überschüsse verwenden, als seien es die Früchte ihrer unternehmerischen Leistung.

Schon jetzt haben die Lebensversicherer aus den Beiträgen ihrer Kunden ein Vermögen von weit über 200 Milliarden Mark ansammeln können. Und obwohl die Versicherungen keineswegs für größere Risiken vorsorgen müssen, steigt dieses Anlagevermögen in atemberaubendem Tempo weiter.

In 50 Jahren, so hat der Kölner Versicherungsmathematiker Gerhard Laskowski errechnet, werden die Lebensversicherer ein Kapital von 2,6 Billionen Mark besitzen - mehr, als alle deutschen Arbeitnehmer zusammen im Jahre 2030 voraussichtlich verdienen werden.

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