Gericht Bereitschaftsdienst ist Arbeit
Gotha - Die Umsetzung des Urteils hat nach Berechnungen des Ärzteverbandes Marburger Bund weitreichende Folgen, denn es erzwingt die Einstellung von rund 15.000 Ärzten und führt zu Mehrkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Milliarden Mark.
Das Arbeitsgericht Gotha hatte den entsprechenden Punkt in einer Betriebsvereinbarung des DRK-Kreisverbandes Ilmenau für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 3 BV 1/01). Die Zeit, die ein Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes persönlich anwesend sei, sei als Arbeitszeit zu werten. Der Arbeitnehmer stehe dem Arbeitgeber die gesamte Zeit zur Verfügung und könne nicht frei über seine Zeit verfügen.
Das Gericht beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Dieser hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres auf Grund einer Klage spanischer Ärzte entschieden, dass EU-Richtlinien zur Arbeitszeit auch für Ärzte gelten. Dies bedeute, dass ihre Bereitschaftszeiten Arbeitszeit seien.
Das am Mittwoch in Gotha veröffentlichte Urteil ist nach Angaben von Marburger-Bund-Präsident Frank Ulrich die erste derartige Entscheidung in Deutschland. Er forderte die Arbeitgeber auf, neue Tarifverhandlungen mit dem Klinikpersonal aufzunehmen. Auch das Bundesarbeitsministerium müsse aktiv werden, um eine Regelung im Arbeitszeitgesetz zu ändern, die Bereitschaftszeit als Ruhezeit definiere.