Gericht: Klage gegen Optionsplan abgewiesen - DER SPIEGEL
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Gericht Klage gegen Optionsplan abgewiesen

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Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht hat den Aktienoptionsplan von DaimlerChrysler für seine Führungskräfte für rechtmäßig erklärt. Gegen den Optionsplan hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) geklagt.

Die Aktionärsschützer wollten den Beschluss der Hauptversammlung vom April diesen Jahres anfechten, der vorsieht, dass Optionsrechte auf bis zu 96 Millionen Aktien des Autobauers an die Top-Manager des Unternehmens mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt werden können.

Mit dem Programm will das Unternehmen seine Attraktivität für Führungskräfte steigern. Zum Bezugskreis der Berechtigten gehören 6500 Manager des Konzerns, wobei 15 Prozent der Papiere für den Vorstand reserviert sind.

Die Ausübung der Rechte ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kurs der DaimlerChrysler-Aktie um mehr als 20 Prozent über einem vorher festgelegten Referenzkurs liegt. Der Anwalt der SdK, Hans Norbert Götz, hatte bemängelt, dass der Hauptversammlung nicht die Kosten des Programms vorgelegt worden seien.