Gericht Lufthansa Card ist unzulässig
Köln - Die Gewährung von Bonuspunkten sei eine unzulässige Zugabe zu einer Kreditkarte, argumentierte das Gericht. Zudem sei auch die Werbung für die Lufthansa Card irreführend. Die Aussage "Mit der Lufthansa Card bekommen sie für jeden Euro eine Meile" erwecke den falschen Eindruck, Kunden erhielten eine freie Flugmeile für jeden Euro. Tatsächlich gebe es nur Bonuspunkte.
Das Verfahren war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angestrengt worden. Die Zentrale und das Gericht stuften die Lufthansa Card als Kreditkarte ein.
Die Fluggesellschaft argumentierte dagegen, es handele sich lediglich um eine Kundenkarte, die um eine Zahlungsfunktion erweitert sei. Das Meilensammeln gehöre somit zur Karte wie bei Miles&More. Da ähnliche Systeme von nahezu allen Fluggesellschaften weltweit angeboten würden, sei die Zugabe zudem handelsüblich, also rechtens. Die Lufthansa werde Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.