Gesetzesänderung Ich AG mutiert zur Wir AG
Berlin - Die neue Bestimmung ist im kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen enthalten. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten, muss aber noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Das bisherige Beschäftigungsverbot wurde fallen gelassen, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschafts- und Arbeitsministeriums am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der "Berliner Zeitung".
Bislang durften in der Ich AG während der Dauer der Förderung über maximal drei Jahre nur mithelfende Familienangehörige beschäftigt werden, aber keine externen Arbeitnehmer eingestellt werden.
Hintergrund der Änderung ist laut "Berliner Zeitung" die Erkenntnis, dass bei Alleinunternehmern mit Kundenverkehr oder bei ungewollter Arbeitsunfähigkeit Probleme auftreten können. Beim Wirtschaftsministerium erhoffe man sich von der Regelung mehr Beschäftigung.
Den Angaben der Zeitung zufolge hat die Bundesanstalt für Arbeit seit Jahresbeginn 33.360 Ich-AGs einen Zuschuss für Existenzgründer bewilligt.