Gesundheit Private Versicherer fürchten Radikalreform
Berlin Die Privatkassen sollen den Berliner Überlegungen zufolge künftig einen einheitlichen Basistarif für alle Versicherten anbieten und keine Interessenten mehr ablehnen dürfen, wie mehrere Zeitungen unter Berufung auf einen Expertenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium berichten.
Das Leistungsniveau des Basistarifes solle dem der gesetzlichen Kassen entsprechen - damit würde mit der heimlichen bisherigen Praxis der Vorzugsbehandlung von Privatpatienten gebrochen. Jeder Antragsteller müsse aufgenommen werden, Risikozuschläge sollten verboten werden. Neben dem Basistarif könnten die Privatkassen wie bisher Zusatzversicherungen anbieten.
Laut "Süddeutsche Zeitung" sollen die Versicherten anders als heute auch die Kasse wechseln und ihre individuelle Altersrückstellung mitnehmen können. Die Pläne für die Privatkassen könnten die heute niedrigen Prämien für jüngere Versicherte um bis zu 36 Prozent steigen lassen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium.
Anderseits soll kein Versicherter mehr als 20 Prozent seines Einkommens für den Basisschutz ausgeben müssen. Wird dieser Anteil überschritten, erhält er aus einem gemeinsamen Fonds der Privatkassen einen Zuschuss. Auch einen solchen Risiko-Strukturausgleich zur Abfederung sozialer Härten gibt es bisher nur bei den gesetzlichen Kassen. Beim Basistarif ist ein Selbstbehalt von 1200 Euro vorgesehen.
AOK-Chef: Ein Ermächtigungsgesetz / Ministerium: Dafür muss er sich entschuldigen
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums verwies am Abend darauf, dass die Änderungen für die privaten Kassen bereits in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform angekündigt worden seien. Zu den Details in den Zeitungsberichten nahm sie keine Stellung.
Unterdessen übten Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen erneut scharfe Kritik an den Plänen für die Gesundheitsreform. Der Chef der AOK Baden-Württemberg, Rolf Hoberg, sieht in den Regierungsplänen für die Gesundheitsreform "ein Ermächtigungsgesetz für Staatsmedizin". In der "Stuttgarter Zeitung" kritisierte er die geplante Regelung, wonach Kassen ihre Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern nicht mehr einzeln abschließen sollen, sondern sich dazu auf Landesebene zusammenschließen müssen.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, wies den Begriff "Ermächtigungsgesetz" scharf zurück. "Wir fordern Herrn Hoberg auf, diese Äußerung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen", sagte Vater der Nachrichtenagentur dpa. "Wer ein Gesetz der Nationalsozialisten mit der Gesetzesvorbereitung eines demokratisch gewählten Parlaments vergleicht, hat jeden Maßstab verloren. Herr Hoberg wird offenkundig zu einer Belastung für die Krankenkassen."
Merkel will Tempo bei Gesundheitskarte
Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zur Chefsache machen, berichtet die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf Regierungskreise: Merkel wolle sich am 18. September gemeinsam mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit Kassenvertretern treffen, um die bisher schleppende Einführung der Karte zu beschleunigen.
Die elektronische Gesundheitskarte gilt als das weltweit größte Telematikprojekt. Von ihrer Einführung verspricht sich das Gesundheitsministerium Einsparungen in Milliardenhöhe im Gesundheitsbereich. So sollen Einsparungen durch das elektronische Rezept erzielt werden. Langfristig sollen auch Doppeluntersuchungen durch die Karte vermieden werden. Der Starttermin für das Projekt verzögert sich, weil sich Ärzte, Kassen und Ministerium nicht über technische und organisatorische Standards einig werden.
itz/dpa/ddp/AFP