Gesundheitsreform: Ärzte wollen Praxisgebühr nicht selber eintreiben - DER SPIEGEL
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Gesundheitsreform Ärzte wollen Praxisgebühr nicht selber eintreiben

Regierung und Opposition haben sich auf eine Gesundheitsreform verständigt, doch Ärzte und Krankenkassen schert das wenig. Sie konnten sich nicht auf eine Regelung für die ab kommendem Jahr geltende Praxisgebühr einigen.
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Berlin - Die Ärzte weigern sich, das Inkassorisiko für diese Gebühr zu tragen. Nun wird wohl ein Bundesschiedsamt entscheiden müssen. Die Gebühr von zehn Euro wird ab 1. Januar 2004 pro Quartal einmal fällig, außer bei Vorlage einer Überweisung, einer Zuzahlungsbefreiung oder in akuten Notfällen.

Die Ärzte halten den Aufwand des nachträglichen Inkassos für unzumutbar. "Die Verhandlungen über die Einführung der Praxisgebühr sind vorerst gescheitert. Wir werden nun, wenn nicht die Krankenkassen in letzter Minute noch einlenken, das Bundesschiedsamt anrufen", erklärte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, nach einem Gespräch mit Gesundheits-Staatssekretär Klaus Schröder in Berlin.

Das abgelehnte Kompromissangebot des Ministeriums sah nach KBV-Angaben vor, eine Probephase einzurichten, in der das Inkassorisiko nicht beim Arzt liegen sollte. "Die Kassen wollen das Risiko ausschließlich in der Arztpraxis ansiedeln", so Richter-Reichhelm. Damit hätten sie "eine Steilvorlage des Ministeriums" aufgegriffen.

Zunächst hatte das Ministerium am vergangenen Freitag erklärt, dass es das Inkassorisiko komplett bei den Ärzten ansiedeln wolle. "Diese rigide Haltung würde eine durchaus mögliche Gesamtlösung zur Praxisgebühr gefährden, auf die sich die Krankenkassen und wir ursprünglich verständigen wollten", erläuterte der KBV-Chef.

Die Ärzte verwiesen darauf, dass bei den Krankenhaus-Tagegeldern auch die Kassen für das Eintreiben nicht sofort gezahlter Gebühren zuständig seien. Der zunächst gefundene Kompromiss sah so aus, dass die Kassen dem Arzt nur das Geld von der Abrechnung abziehen, das er auch wirklich eingezogen hat. Was das Ministerium wolle, bedeute eine Ungleichbehandlung mit den Krankenhäusern, obwohl diese ohnehin einen größeren Verwaltungsapparat hätten.

Ministeriumssprecherin Ilona Klug verwies darauf, dass das Krankenhaustagegeld in der Regel problemlos erhoben werden könne. Das Gesundheitsreformgesetz regele klar, dass die Ärzte die zehn Euro einbehalten müssten. "Wir als Gesetzgeber haben unsere Aufgaben erfüllt." Die Krankenhäuser praktizierten den Einzug des Tagegeldes seit 1992 "ohne nennenswerte Beanstandungen". Auch Klug brachte die Anrufung der Schiedsstelle ins Gespräch.